Der Bundesrat wird von der GPK des NR beauftragt, die Transparenz über die Verwendung der Mittel in der beruflichen Vorsorge bis auf Stufe der Versicherten sicherzustellen. Dem Parlament ist ein Entwurf einer Ergänzung des Artikels 86b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen, der die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihren Versicherten jährlich die Überschussbeteiligung auf dem persönlichen Versicherungsausweis auszuweisen.