Seit dem 1. Januar 2007 sind die Vorsorgeeinrichtungen Liechtensteins Mitglied im Schweizerischen Sicherheitsfonds für die berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird beauftragt:
a. eine Annäherung der liechtensteinischen Anlagebestimmungen an jene der Schweiz
b. die Sicherstellung einer gleichwertigen Stiftungsaufsicht, wie sie in der Schweiz mit der Strukturreform BVG bezweckt wird
im Verkehr mit den liechtensteinischen Behörden anzustreben.