Das Stadtparlament stimmt den vom Stadtrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Sanierung der städtischen Pensionskasse zu – mit maximal 50 Mio. Franken aus der Stadtkasse. Der Sanierungsplan sieht unter anderem einen jährlichen Beitrag von 10 Millionen Franken aus der Stadtkasse vor während maximal fünf Jahren. Die Pensionierten erhalten während der Sanierung 1 Prozent weniger Teuerungszulage als das aktive Personal. Die aktiven Arbeitnehmer müssen sich mit 1 Prozent weniger Zins auf ihren Altersguthaben begnügen, als nach dem BVG-Mindestzinssatz vorgesehen.
Taux minimum: le 2e pilier devrait échapper au 0%
La Commission LPP, chargée d’établir une recommandation pour le Conseil fédéral, prendra position le 18 septembre. L’Union syndicale suisse réclame un relèvement d’un demi-point à 2,5% de la rémunération servie sur la partie obligatoire des avoirs des institutions de prévoyance
Janssen: Deckungsgrad der Pensionskassen ist tiefer als ausgewiesen
Der als steter Mahner und Kritiker in Sachen 2. Säule bei den Medien hoch im Kurs stehende Finanzprofessor Martin Janssen sieht die Gründe für den schlechten Zustand der Pensionskassen in unrealistischen Annahmen und eigener Selbstüberschätzung. Der Tages-Anzeiger hat im Raum für seine Befürchtungen gegeben.
So wird u.a. ausgeführt: Meist gehen Kassenverantwortliche bei der Berechnung des Deckungsgrads von falschen Annahmen aus. Das zeigt sich laut Janssen bei der der Einschätzung zur Lebenserwartung der Rentner, die unterschätzt würde. Besonders deutlich werde das Fehlurteil aber bei der Kapitalmarktrendite: «In vielen Pensionskassen werden die Rentenberechnungen auf der Basis eines Vermögensertrages von 5 Prozent oder mehr pro Jahr durchgeführt», sagt Jansen und ergänzt: «Ein solch hoher erwarteter Ertrag kann bei den heutigen Zinsen nur mit dem Eingehen eines sehr grossen Risikos erreicht werden». Konkret bedeutet das, die Kassen müssten weit mehr als 50% des gesamten Kapitals in Aktien anlegen. Für den Professor führt das zu einer unhaltbaren Lage: «Die Rentenleistungen werden auf der Basis von 5% Rendite pro Jahr berechnet, ohne dass die aktuellen Rentner irgendein Anlagerisiko tragen müssen. Wenn sich wie in der aktuellen Krise das wahre Risiko zeige, müssten die Erwerbstätigen die Kapitaleinbussen alleine tragen, oft sogar dadurch, dass sie mit ihren Sanierungsbeiträgen das Kapital der Rentner wieder äufnen.
Gleichstellung von Frau und Mann: Die Schweiz im internationalen Vergleich
Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden unter anderem in der Arbeitsteilung zwischen Partner und Partnerin gesucht und zeigen sich anschaulich an den Erwerbsmodellen in Paarhaushalten. Die Schweiz, Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Paarhaushalten aus, in denen der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet und einen relativ tiefen Anteil mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Partnern. Die Lebenssituation von Paaren verändert sich grundlegend sobald Kinder im Haushalt leben. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern.
Weltwoche: Das IV-Syndrom
Ein Streifzug durch die Gerichtssäle zeigt, warum Profiteure leichter zu einer Invalidenrente kommen als Leute mit echten Gebrechen. Die Beispiele zeigen: Missbrauch wird kaum bestraft, Gutachter und Ärzte lassen sich an der Nase herumführen, schreibt Alex Baur in der Weltwoche.
Er schliesst seine Beschreibung diverser makabrer Missstände mit dem Fazit: “Fragt sich, wie lange wir uns diese Verluderung des Krankheits- und Invalidenbegriffs leisten können – und wollen. 3,945 Millionen Arbeitnehmer füttern in der Schweiz rund 400 000 IV-Bezüger durch, 15 Prozent der Leistungen gehen ins Ausland. Mit einem Jahresbudget von 12 Milliarden Franken übersteigen die Ausgaben der IV die Investitionen des Bundes in die Landesverteidigung oder in die Bildung (je knapp 4 Milliarden Franken) um das Dreifache. Dabei generiert die IV ein Defizit von 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Am 27. September soll das Volk entscheiden, ob es den desolaten Zustand der Invalidenversicherung durch eine Steuererhöhung und einen Transfer von fünf Milliarden Franken aus der Altersvorsorge notdürftig entschärfen will. Oder ob wir uns vorweg nicht ein paar grundsätzlichen Fragen stellen sollten.»
Beobachter: Interview mit Thomas Daum, Arbeitgeberverband, zur IV
Der Beobachter interviewte Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, zur Situation der IV. Auszüge aus dem Gespräch:
Beobachter: Die Sozialwerke haben teure Abklärungs- und Vermittlungsbürokratien aufgebaut. Sie alle klopfen beim Arbeitgeber an, um Klienten unterzubringen. Müssten die Sozialwerke nicht zusammengelegt werden?
Daum: Das gäbe einen riesigen Verwaltungsapparat, der kaum zur Problemlösung beitragen würde. Es ist besser, die Koordination unter den Sozialwerken zu verbessern, als alle Fälle in einen Topf zu werfen. Dafür wurde die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) geschaffen. Die Sozialwerke müssen sich noch besser absprechen, damit die Arbeitgeber nicht mehrmals zum selben Fall angegangen werden.
Beobachter: Geht es letztlich nicht darum, einfach eine Anzahl Leute aus den IV-Büchern herauszubringen auf die Gefahr hin, dass diese in der Arbeitslosigkeit oder bei der Sozialhilfe landen?
Daum: Nein, es geht auch um die Menschenwürde: Wenn es Menschen gibt, die ins Erwerbsleben zurückkehren könnten, und wir es ihnen nicht ermöglichen, dann ist dies unverantwortlich. Dort, wo wir eine Chance sehen, müssen wir die Reintegration versuchen. Dabei ist gemäss Revisionsentwurf eine Probezeit von zwei Jahren eingeplant. Klappt innerhalb dieser Zeit die Reintegration nicht, kehrt der Invalide wieder zurück in die IV.
Botschaft zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft und die Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Gertrud Bollier: Leitfaden Sozialversicherungen in neuer Auflage
Wer es ganz genau wissen will in allen Bereichen der Sozialversicherung, der greift zum Leitfaden von Gertrud Bollier. Das Standardwerk der Fachfrau ist in 11. Auflage erschienen, überarbeitet und auf den neusten Stand der Dauerbaustelle Sozialversicherung Schweiz gebracht.
Im Standardwerk werden die zehn Sozialversicherungen (!) und soweit möglich die Sozialhilfe nach einem einheitlichen Raster dargestellt. Im einleitenden Kapitel „soziale Sicherheit» wird verstärkt auf die künftige Ausgestaltung und diesbezügliche Studien eingegangen. Systemleitende Fragen werden in den anschliessenden Kapiteln „grenzüberschreitende Sozialversicherungen» und „Struktur» erörtert. In den einzelnen Sozialversicherungen werden an geeigneter Stelle Besonderheiten aufgezeigt oder Querverweise angebracht. Die vom Juristen im letzten Kapitel dargelegten rechtlichen Aspekte runden das Werk ab.
Seit Sommer 2007, dem Datum der letzten Ausgabe, haben viele Teilbereiche Änderungen erfahren, so beispielsweise der massgebende Lohn der AHV, Präzisierungen betreffend Entsendung von Mitarbeitern in Vertragsstaaten, Krankenversicherung /Neuordnung der Pflegefinanzierung usw. Gänzlich neu erstellt wurden die Kapitel Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Familienzulagen. Am Ende jedes Kapitels finden sich Kontrollfragen – die Lösungsvorschläge werden in einem separaten Heft mitgeliefert. Die 11. Auflage des Leitfadens richtet sich an alle am schweizerischen System der sozialen Sicherheit interessierte Person und solche, die mit dem Vollzug der Sozialversicherungen betraut sind sowie Studierende.
Gertrud E. Bollier und Beat Conrad, „Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung», 11. überarbeitete Auflage, Verlag KDMZ, Zürich 2009, ISBN 978-3-9058-3911-1, 685 Seiten broschiert, 99 Fr.
EL: Eine Analyse der Fehlanreize
Die Ergänzungsleistungen sind ein fester Bestandteil der sozialen Absicherung der Schweiz, und dennoch von der Politik wenig beachtet. In ihrer neuen Studie für Avenir Suisse untersucht die St. Galler Professorin Monika Bütler die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV auf ihre Fehlanreize. Problematisch sind dabei in erster Linie der Erwerbsersatz bei IV-Rentnern, die Abfederung der Frühpensionierung sowie die Deckung der Pflegekosten.
Bestellung (17 Fr.), Download pdf
Herbert Brändli: Sanierungsfall Pensionskassen
IV: Rückgang der Neurenten
Im Vergleich zum vorangehenden Semester wurden im ersten Halbjahr 2009 8 Prozent weniger neue IV-Renten bewilligt. Damit liegt die Zahl der bewilligten Neurenten 46 Prozent unter dem Stand des ersten Halbjahres 2003, als die Trendwende einsetzte. Seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision im Jahr 2008 wurden 14’500 Personen und 450 Betriebe mit Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung unterstützt. Diese Resultate zeigt das aktuelle IV-Monitoring.
Schnurrenberger neuer Chef der PKE
In einer Medien- und Kundenmitteilung der PKE wird mitgeteilt: “Der Verwaltungs- und Stiftungsrat der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft und der PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie haben Herrn Ronald Schnurrenberger zum neuen Vorsitzenden der Geschäftsleitung gewählt. Herr Schnurrenberger übte dieses Amt nach dem Abgang von Frau Clivia Koch seit Mai 2009 bereits interimistisch aus.”
Schnurrenberger war nach Abschluss des Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen seit 1991 für die KPMG AG, Zürich, tätig. Als diplomierter Wirtschaftsprüfer und Fachspezialist Pensionskassen war er seit Oktober 2003 Leiter des KPMG-internen Pensionskassen-Netzwerks Zürich. In dieser Funktion war er verantwortlich für die Prüfung und Beratung von rund 50 Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit einem Gesamtvermögen von ca. 40 Mrd. Franken und rund 350’000 Versicherten. Seit 2004 war Schnurrenberger ausserdem Mitglied des Stiftungsrates und Mitglied der Anlagekommission der Vorsorgeeinrichtung der KPMG.
UK Association of Pension Funds hits out at banks
The British Association of Pension Funds (NAPF) has suggested the fees charged by banks are not a fair reflection of the risks they take, while also questioning whether there is true competition in the market.
The NAPF’s decision to voice its concerns about investment bank practices comes as Britain’s biggest fund managers are understood to be planning to muscle in on the lucrative rights issue market in alliance with corporate advisers.
Institutionelle wollen Porsche auf Schadenersatz verklagen
Porsche drohen millionenschwere Klagen von Anlegern. Meist institutionelle Anleger wie Fonds oder Pensionskassen wollten den Sportwagenbauer auf Schadenersatz in jeweils zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe verklagen, berichtete die "Wirtschaftswoche" unter Berufung auf mehrere auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzleien.
Nach der Staatsanwaltschaft Stuttgart prüfe zudem auch die Justiz in Frankfurt am Main nun Ermittlungen gegen Porsche. Derzeit werde eine Anzeige geprüft, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft dem Magazin. Bei den Ermittlungen der Justiz und den möglichen Privatklagen geht es jeweils um den Verdacht auf Kursmanipulationen durch Porsche. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der Autobauer seine Absicht, die Kontrolle bei VW vollständig zu übernehmen, monatelang gesetzeswidrig verschwiegen hat.
Umsetzung und Wirkungen der Vorschriften über die paritätische Verwaltung
Das paritätische Organ, das für die strategische Führung einer Pensionskasse verantwortlich ist, wird durch Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gestellt. Die gesetzlichen Vorschriften zur paritätischen Verwaltung wurden im Rahmen der 1. BVG-Revision revidiert und sollen die Interessen beider Sozialpartner sichern. Die vorliegende empirische Studie des BSV von Christian Bolliger und Christian Rüefli (schriftliche Umfrage bei 340 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern aus 108 Vorsorgeeinrichtungen, Analyse von Reglementen, Experteninterviews) untersucht, inwieweit die neuen Gesetzesbestimmungen umgesetzt worden sind und welche Wirkungen sie erzielen. Das hoffnungsvolle Fazit der Studie lautet gemäss einer Mitteilung des BSV: “Sämtliche neuen Massnahmen sind weitestgehend umgesetzt und entfalten die erhoffte Wirkung”. Eine weitere Verbesserung der paritätischen Verwaltung und der Professionalisierung der paritätischen Organe würden sich ohne Zutun des Gesetzgebers umsetzen und hingen einzig vom Willen des paritätischen Organs ab, schreibt das Amt. (Vgl. auch Artikel „Stärkung der paritätischen Verwaltung: die Richtung stimmt“ in: „Soziale Sicherheit CHSS, 1/2009).
