BILANZ LogoMcKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.

Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.

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