Der Tages-Anzeiger berichtet über die PK-Lösung von PricewaterhouseCoopers, mit welcher die Subventionierung der Rentner durch die aktiv Versicherten verhindert wird. Das Problem hat sich seit der vom Volk abgelehnten Senkung des Umwandlungssatzes nochmals verschärft. Erich Solenthaler schreibt im Tagi: “Etwa 3 Millionen Franken pro Jahr fehlten der Pensionskasse PwC im Durchschnitt in der Rentenrechnung mir dem alten Umwandlungssatz. Sie versichert 2600 Mitarbeiter und 400 Rentner. Mit einer Bilanzsumme von 400 Millionen Franken gehört sie zu den mittelgrossen Vorsorge-Einrichtungen. Der Deckungsgrad lag 2009 bei 104 Prozent

Das neue, seil 2005 stufenweise ein geführte Modell sieht einen fixen und variablen Rententeil vor. Für die feste Grundrente gelten die gesetzlichen Vorschriften: Sie wird lebenslang bezahlt und muss den BVG-Mindestvorschriften genügen. Aber für sie gilt ein für autonome Vorsorge-Einrichtungen tiefer Uniwandlungssatz von nur 5,76 Prozent (gültig ab 2015) im Alter 65. Diesem Umwandlungssatz liegt eine vorsichtige Zinsannahme von nur 2,5 Prozent zugrunde
Soviel, glaubt die Kasse, könne sie mit der gebührenden Sicherheit an den Kapitalmärkten erwirtschaften.

Der flexible Rententeil wird in Prozent der Grundrente definiert und zu Beginn der Pensionierung auf 12 Prozent von ihr fixiert. Auf diesem Niveau entspricht die Gesamtrente etwa dem üblichen Niveau in der zweiten Säule. Die Kalkulation beruht auf einem technischen Zins von 3,5 Prozent. «Da steckt schon etwas Optimismus drin», sagt Josef Bachmann. Zudem müssen 0,5 Prozent für die längere Lebenserwartung und 0,2 Prozent für die Kosten einkalkuliert werden. Das bedeutet, dass die Kapitalerträge jährlich 4,2 Prozent betragen müssen. Dieser Schwellenwert gibt den Ausschlag für den Bonus: Wenn die Kapitalerträge grösser sind, erhöht die PK die Zusatzleistung, sonst senkt sie diese.

Die Anpassungen erfolgen alle drei Jahre. «So werden sich gute und schlechte Jahre ausgleichen», begründet Bachmann. Senkungen erfolgen in Schritten von 2 Prozentpunkten der Grundrente. Mit der Limitierung will die Pensionskasse drastische Kürzungen auf einen Schlag verhindern; aber nach vielen schlechten Perioden nimmt der Bonusteil trotzdem deutlich ab, und theoretisch kann er sogar ganz entfallen. Dann müssen die Pensionierten mit der Grundrente zurechtkommen.

Artikel Tagi