Der Kanton Aargau muss wegen der Verselbständigung der zwei Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Klinik die Pensionskasse der Angestellten ausfinanzieren. Dafür beantragt die Regierung dem Grossen Rat einen Kredit von 152 Millionen Franken.
Für den Kanton bestehe eine Eventualverpflichtung, die Deckungslücke auszufinanzieren, hält die Regierung in der am Freitag publizierten Botschaft an den Grossen Rat fest. Die Verpflichtung entstehe, wenn eine der Spitalgesellschaften aus der Aargauischen Pensionskasse (APK) austrete. Bei der Verselbstständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Klinik Königsfelden per 1. Januar 2004 bestand ein Fehlbetrag in der APK von 132 Millionen Franken. Die Schwankungsreserve beträgt gemäss Regierung 20 Millionen Franken.
Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 1960-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Staatspersonals wurden danach zwischen 1962 und 1989 nicht mehr eingekauft.
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Nachdem die Personalverbände vor zwei Jahren eine erste Vorlage zur Revision des Basler Pensionskassen-Gesetzes zu Fall gebracht haben, macht jetzt die Regierung einen zögerlichen zweiten Anlauf, der vor allem auf Schonung der Beamten-Interessen bedacht ist. Die Parameter bleiben weitgehend unverändert. Der max. Rentensatz verbleibt bei 65% des versicherten Lohnes, auch das Leistungsprimat wird beibehalten. Das Rentenalter beträgt 63 Jahre und ab 60 ist eine vorzeitige Pensionierung zu vergünstigen Bedingungen mit einer AHV-Ueberbrückungsrente möglich. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 25% (sic!) festgesetzt, die Arbeitnehmer bezahlen 8,5%. Die Ausfinanzierung der Kasse (Deckungslücke 1,3 Mrd.) erfolgt durch den Kanton. Nach erfolgter Ausfinanzierung fällt die Staatsgarantie weg.