Nachdem die Personalverbände vor zwei Jahren eine erste Vorlage zur Revision des Basler Pensionskassen-Gesetzes zu Fall gebracht haben, macht jetzt die Regierung einen zögerlichen zweiten Anlauf, der vor allem auf Schonung der Beamten-Interessen bedacht ist. Die Parameter bleiben weitgehend unverändert. Der max. Rentensatz verbleibt bei 65% des versicherten Lohnes, auch das Leistungsprimat wird beibehalten. Das Rentenalter beträgt 63 Jahre und ab 60 ist eine vorzeitige Pensionierung zu vergünstigen Bedingungen mit einer AHV-Ueberbrückungsrente möglich. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 25% (sic!) festgesetzt, die Arbeitnehmer bezahlen 8,5%. Die Ausfinanzierung der Kasse (Deckungslücke 1,3 Mrd.) erfolgt durch den Kanton. Nach erfolgter Ausfinanzierung fällt die Staatsgarantie weg.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen
Vergleich der Nordwestschweizer Kassen
Pensionskasse Basel-Stadt