Wie bereits 2002, als das Thema Umwandlungssatz im Rahmen der BVG-Revision zu behandeln war, tauchen auch jetzt im Vorfeld der neuerlichen Anpassung des Satzes urplötzlich statische Hinweise dafür auf, dass die Lebenserwartung nicht mehr im selben Masse steigt wie in der Zeit seit dem 2. Weltkrieg und wiederum stammen sie von der EVK, deren Verlässlichkeit als Datenlieferant diesbezüglich nur bedingt gebeben ist. Als Argument gegen die geplante Senkung taugt die Demograpahie allerdings grundsätzlich nicht, weil es bei der Gesetzesrevision um die Anpassung an die veränderte Kapitalmarktsituation geht (Senkung des technischen Zinses auf 3,35%) und nicht um Biometrie. Es ist darum auch unerheblich, wenn der Arzt und SP-Nationalrat Günter bereitweillig der NZZ am Sonntag bestätigt, dass nach seiner Meinung die Lebenserwartung nicht weiter steige. Nachdem sich die Gewerkschaften in der Vernehmlassung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes ausgesprochen haben, befinden wir uns bereits wieder in der politischen Ausmarchung.
Der Beitrag von Charlotte Jacquemart in der NZZ erweckt zudem den Eindruck, dass die Senkung allein auf "Druck der Versicherer" veranlasst wird. Dies entspricht nicht den Tatsachen, was allein schon ein Blick in die Stellungnahmen von ASIP und Kammer der PK-Experten zeigt. Zahlreiche Experten treten sogar für eine noch stärkere Senkung ein. Und schliesslich ist der Umwandlungssatz neuerdings auch ein Element des Konkurrenzkampfes zwischen den Sammelstiftungen geworden. Ungeachtet der Tatsache, dass es natürlich jeder Vorsorgeeinrichtung frei steht, einen höheren als den vom Gesetz festgelegten Mindestsatz anzuwenden, machen sich einige autonome Sammelstiftungen medienwirksam für einen höheren Satz stark, wohl wissend, dass bei ihnen letztlich die angeschlossenen Vorsorgewerke das Risiko tragen.
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