Rentner müssen sich nicht mehr vor einem Pensionskassenwechsel des früheren Arbeitgebers fürchten. Der Ständerat hiess eine BVG-Teilrevision gut. Somit können Arbeitgeber die Verträge erst kündigen, wenn die neue Versicherung die Übernahme der Rentner garantiert. Auch der Kündigungsschutz wurde verbessert.
baz.ch – Basler Zeitung Online