05_bsv_orgDie Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 91 befassen sich mit der Anwendung der EU-Verordnungen auf die zehn neuen Mitgliedstaaten. Stellungnahmen gibt das BSV u.a. zu folgenden Fragen ab: Weitergabe der Information über einen Einkauf im Freizügigkeitsfall und nach Ausrichtung von Altersleistungen; Vorbezug für den Erwerb einer an die erste Immobilie angrenzenden Liegenschaft; Unterstellung von bei einer Temporärfirma angestellten Arbeitnehmern unter das BVG: Unterbrechung zwischen den Einsätzen; Welches sind der höchstzulässige versicherbare und der versicherte Lohn im überobligatorischen Bereich, wenn bei zwei separaten Stiftungen (die eine für die obligatorische Basis-Vorsorge und die andere für die Kader-Vorsorge) das BVG-Minimum durch eine „Basis“-Vorsorgeeinrichtung bereits abgedeckt ist? Dazu kommen Infos zur aktuellen Rechtsprechung und das heutige Organigramm des BSV (s. Grafik).

Die Mitteilungen Nr. 92 enthalten lediglich eine Aufforderung an die Vorsorgeeinrichtungen, sich am diesjährigen Risiko Check-up zu beteiligen.
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