solothurnDer Solothurner Regierungsrat schickt den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht bis zum 20. Mai in die Vernehmlassung. Während andere Kantone im Zuge der Neuerung ihre Stiftungsaufsichten interkantonal zusammenlegen, verzichtet Solothurn bis auf Weiteres auf einen solchen Schritt. Der kantonale Gesetzesentwurf sieht eine weitgehende Überführung der Aufsichtsbehörde inklusive Personal in eine neu geschaffene Anstalt vor. Die Aufsicht soll über kommunale privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftungen bei der neuen Anstalt zusammengeführt und die bisherige Kompetenz des Amtes für Gemeinden aufgehoben werden, schreibt die Solothurner Zeitung.