Im Rahmen der Strukturreform werden die Stiftungsaufsichtsbehörden der Kantone Basel-Stadt und Baselland zusammengelegt. Nicht mit von der Partie ist der Kanton Solothurn, der ein eigenes Züglein fährt. Der entsprechende Staatsvertrag wurde – nach einigen Schwierigkeiten und der Überwindung halbkantonaler Empfindlichkeiten – von den Regierungen gutgeheissen und zuhanden der Kantonasparlamente verabschiedet.

Der Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen sieht eine Anstalt mit Sitz in Basel vor. Der Beitritt weiterer Kantone zu dieser "BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel" (BSABB) ist zurzeit nicht aktuell, wird vom Vertrag jedoch ermöglicht, heisst es in einer Mitteilung des Kt. Basel-Stadt. Die strategische Leitung der Anstalt obliegt einem fünfköpfigen Verwaltungsrat, den die Regierungen der beiden Vertragskantone wählen. Die Anstalt wird vollumfänglich durch Gebühren finanziert.

Das Personal wird nach den Vorschriften des Sitzkantons (BS) öffentlich-rechtlich angestellt. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Mitarbeitenden der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden beider Kantone in die BSABB zu übernehmen.

Eine Zusammenführung der beiden kantonalen Aufsichtsbehörden war auch in den beiden Kantonsparlamenten ein Thema: Der baselstädtische Grosse Rat und der Baselbieter Landrat haben zwei gleichlautende Vorstösse zur Prüfung einer Zusammenführung und Berichterstattung an ihre Regierungen überwiesen.

 Mitteilung