Trotz einer Performance von 6,7 Prozent stieg 2006 der Deckungsgrad der PKBS lediglich um 0,6 auf 78,6 Prozent. Das Vermögen nahm um 276 Mio. auf 7951 Mio. zu (+3.6%). Dieser Zuwachs setzt sich zusammen aus dem Netto-Vermögensertrag von CHF 505 Mio. und einem Nettoabfluss an liquiden Mitteln von 229 Mio. Der Abfluss ergibt sich daraus, dass die Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden tiefer sind als die ausbezahlten Leistungen.
pwirth
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Möglicherweise 1600 zusätzliche Altersrücktritte wegen Primatwechsel beim Bund
Das Eidg. Personalamt EPA schätzt, dass im nächsten Jahr bis zu 2’300 Bundesangestellte in Pension gehen. Das sind rund 1’600 mehr als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Grund dafür ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der beruflichen Vorsorge, der am 1. Juli 2008 stattfinden wird. Zur Bewältigung dieses so genannten ,Torschlusseffekts» plant der Bund zusammen mit der Pensionskasse des Bundes PUBLICA verschiedene Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen.
Einführung des Beitragsprimats erfordert Teilrevision der Bundespersonalverordnung
Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Bundespersonalverordnung (BPV) zugestimmt. Damit hat er die geltende Vermischung zwischen den Leistungen des Arbeitgebers Bund und den eigentlichen Versicherungsleistungen der beruflichen Vorsorge entflochten und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Beitragsprimat in der Bundesverwaltung am 1. Juli 2008 eingeführt werden kann.
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum steht die Stärkung der Aufsicht in der zweiten Säule. Zudem enthält sie zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Massnahmen, um die Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden zu fördern.
Die Botschaft sieht eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Das heisst, dass sämtliche Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt werden. Dabei sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden. Die bisherige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter wird von den Kantonen übernommen. Die Oberaufsicht soll neu durch eine vom Bundesrat und der Bundesverwaltung unabhängige Oberaufsichtskommission aus sieben bis neun unabhängigen Sachverständigen wahrgenommen werden, darunter je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner. Das Kommissionssekretariat soll administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen angegliedert werden. Weiter werden die Anforderungen und Aufgaben sowie die Haftung der einzelnen Akteure auf Gesetzesstufe präziser geregelt.
Zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen
Die bestehenden Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge werden erweitert: Vorgesehen sind Bestimmungen hinsichtlich der Integrität und Loyalität der Pensionskassen-Verantwortlichen sowie bezüglich der Prüfung der Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte oder missbräuchliche Konditionen. Auf Verordnungsstufe sollen die bereits vorhandenen Loyalitäts-Bestimmungen ergänzt werden durch ein Verbot des Parallel Running, durch die zwingende Ablieferung von sämtlichen Vermögensvorteilen (z.B. Provisionen, Kickbacks, Rabatte) an die Vorsorgeeinrichtung sowie durch die Statuierung einer Kontrollfunktion des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung.
Förderung der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden
Die Revisionsvorlage enthält zudem zwei Massnahmen, um die Beteiligung der älteren Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Reglemente können den Versicherten die Möglichkeit geben, durch erhöhte eigene Beiträge die Auswirkungen von Lohnreduktionen vor dem Rentenalter in gewissem Ausmass auffangen zu können. Wer vor der Pensionierung sein Arbeitspensum reduziert oder eine tiefer entlöhnte Aufgabe übernimmt, kann sich so die bisherige Vorsorgeleistung erhalten. Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, auch weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.
Kritik am Zürcher Journalistenpreis
Das Branchenportal «persönlich» schreibt zur Verleihung des Zürcher Journalistenpreises an Charlotte Jacquemart und Daniel Hug: «Am 12.6.07 wurde im Casinotheater Winterthur der Zürcher Journalistenpreis vergeben. Unter anderem gewannen Charlotte Jacquemart und Daniel Hug von der NZZ am Sonntag die begehrte Auszeichnung für ihre Artikelreihe über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue-Bank. Nun wird Kritik an der Jurierung laut: Weltwoche-Chefredaktor und -Verleger Roger Köppel drückt in der Rubrik «Tagebuch» sein Unverständnis über die Preisvergabe der Jury an die NZZaS-Journalisten aus. Diese seien für ihre «irreführenden bis falschen Recherchen» mit einem der angesehensten Schweizer Journalistenpreise prämiert worden, schreibt er in seinem Tagebuch in der aktuellen Weltwoche.
Er staunt über die Selbstverständlichkeit, mit der hier der Journalismus zum Sittengericht ernannt wird, für das nicht die Normen des Rechtsstaats zu gelten haben, sondern subjektive moralische Empfindungen. «Die Frage muss erlaubt sein, ob sich die Branche einen Gefallen tut, wenn sie sich in Selbstbeweihräucherungen ergeht auf der Grundlage fragwürdiger Leistungen», so Köppel.»
Sicherheitsfonds: 81 Mio. Ueberschuss
Der Sicherheitsfonds für die berufliche Vorsorge (BVG) hat 2006 einen Überschuss von 81 Millionen Franken erzielt. Hauptgrund für dieses positive Ergebnis waren die unterdurchschnittlichen Insolvenzleistungen. Die Beitragseinnahmen lagen mit 228 Millionen Franken um 34 Millionen unter dem Vorjahresniveau. Die Insolvenzleistungen verursachten netto einen Mehraufwand von 16,3 Millionen Franken, lagen aber um 43 Millionen Franken unter dem Budget. Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers stieg um acht Prozent auf 2399 Verfügungen. Die Nettoleistungen wuchsen von 60 auf 76 Millionen Franken. Für Zuschüsse wegen einer ungünstigen Altersstruktur mussten rund neun Millionen weniger als im Vorjahr ausgerichtet werden. Die Reserve des Sicherheitsfonds belief sich per Ende 2006 auf rund 273 Millionen Franken.
ZH: Gesetz über die Verselbstständigung der BVK tritt in Kraft
Der Regierungsrat des Kt. Zürich hat das Gesetz über die Verselbstständigung der Versicherungskasse des Staatspersonals per 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Stiftungsurkunde zuhanden des Kantonsrates erlassen. Damit kann die Verselbstständigung der BVK in Form einer privatrechtlichen Stiftung vorangetrieben werden.
148 Verselbstständigung BVK – Staatskanzlei – Internet Kanton Zürich
Berner Zeitung zum Umwandlungssatz: Ein Etappensieg für die Linke
Die vom Bundesrat beabsichtigte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule ist vorerst gescheitert. Eine unheilige Allianz lehnte im Ständerat den tieferen Umwandlungssatz ab. Die Pensionskassen hoffen nun auf den Nationalrat.
Handelszeitung-Interview mit Eric Breval: «Politik muss Lösung für IV finden»
Ständerat stimmt Anschluss Liechtensteins an Sicherheitsfonds zu
Der Ständerat als Erstrat hat dem Anschluss der liechtensteinischen Pensionskassen an den schweizerischen Sicherheitsfonds mit 29:0 zugestimmt. Damit folgte der Ständerat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und der Regierung in Vaduz betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds wurde am 19. Dezember 2006 von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern unterzeichnet. Das Abkommen ist bereits seit Anfang 2007 in Kraft, wegen der bisher noch nicht abgeschlossenen Ratifizierung allerdings erst provisorisch.
Zur Ablehnung der Umwandlungssatz-Anpassung im Ständerat
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Ständerates enttäuscht, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes abzulehnen. Positiver sieht es der Gewerkschaftsbund.
Ständerat: Senkung des Umwandlungssatzes abgelehnt
Eintreten auf das Geschäft beschlossen mit 33 gegen 9 Stimmen (Nichteintreten gefordert von Fetz, Brunner und Ory).
Der Bundesrat hat eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6,4% auf die Jahre 2008 bis 2011 vorgeschlagen. Die Mehrheit der Kommission (Frick) will diese auf die Jahre 2009 – 2014 verschieben, die Minderheit tritt für eine Senkung zwischen 2014-2018 ein.
Die Quersubvention der Rentner durch die Aktiven beträgt beim Modell Bundesrat 700 Mio. Fr., beim Vorschlag der Mehrheit Frick 1,5 Mrd. Fr., beim Vorschlag der Minderheit David 4 Mrd. Fr. und bei Nichteintreten 5,4 Mrd. Fr.
Bei der Wahl des Prozederes der Absenkung obsiegte der Antrag der Mehrheit gegenüber dem Antrag des Bundesrates mit 27 zu 5 Stimmen. Anschliessend unterliegt der Antrag der Mehrheit Frick gegenüber der Minderheit David mit 22 gegen 17 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 22 gegen 11 Stimmen abgelehnt.
Kontinuierliche Entwicklung der Todesursachen
Die Sterblichkeitsraten sinken langsam aber kontinuierlich, wobei leichte Verschiebungen zwischen den einzelnen Todesursachen zu beobachten sind. Die Herzkreislaufkrankheiten als häufigste Todesursache nehmen relativ stark ab. Sie sind die Hauptursache bei 37% der Todesfälle. Hier sind die grössten Verbesserungen zu beobachten.
medienmitteilungen.Document.96338.pdf (application/pdf-Objekt)
P&I: Top 100 US plans fully funded
The top 100 U.S. corporate pension plans in aggregate were fully funded at the end of 2006, a major reversal from past years, Pensions & Investments’ review of annual reports shows.
In dollar terms, the largest 100 plans showed an aggregate $37.5 billion surplus, based on projected benefit obligations, the first surplus since P&I began tracking annual reports in 2002. In 2005, the largest 100 were underfunded by a total of $50.6 billion; in 2004, they were down by $69.5 billion.
Significantly higher investment returns were the largest factor in improved funding. The Russell 3000 index, for example, returned 15.72% last year, vs. 6.12% in 2005.
SonntagsZeitung vergleicht Sammelstiftungen
In einem gross angelegten Vergleich hat die SonntagsZeitung 25 Sammelstiftungen mit rund 125’000 angeschlossenen Firmen nach diversen Kriterien untersucht und beurteilt. Durchgeführt wurde der Vergleich von Weibel Hess & Partner in Stans. Zu den Kriterien des Vergleichs gehören: Verwaltungs- und Risikokosten, Deckungsgrad, Kosten der Uebernahme eines IV-Rentners, Anlagerenditen, Servicequalität. Sinnvollerweise wurde darauf verzichtet, für eine Beurteilung alle Kriterien zusammen zu fassen. Hingegen wurden jeweils die «Sieger» für vier unterschiedliche Kategorien ermittelt (Rendite, Kosten, Service, Bonität) und zusätzlich unterschieden nach Sammelstiftungen der Versicherer sowie unabhängige Sammelstiftungen. Der Vergleich wird ergänzt durch eine Reihe weiterer Beiträge zum Thema Sammelstiftungen und mit Tipps, wie die passende Stiftung ausgewählt werden soll. Mit unten stehenden Links können die diversen «Kapitel» des Vergleichs herunter geladen werden. Auf der Website «Pensionskassenvergleich» von Weibel Hess finden sich zusätzliche Daten und Tabellen.
Verwaltungs- und Risikokosten
Effekte der Expansionsstrategien
Stresstest und Bonität
Probleme des Kassenwechsels
Risiko und Rendite
Die Sieger
Website Pensionskassenvergleich


Ausgleichsfonds ist die 5. IV-Revision nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Auch die Finanzierung muss angepasst werden. Mitte Mai hat der AHV-Fonds die letzte Tranche der 7 Milliarden Franken aus den Goldreserven der Nationalbank investiert.