admin Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Bundespersonalverordnung (BPV) zugestimmt. Damit hat er die geltende Vermischung zwischen den Leistungen des Arbeitgebers Bund und den eigentlichen Versicherungsleistungen der beruflichen Vorsorge entflochten und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Beitragsprimat in der Bundesverwaltung am 1. Juli 2008 eingeführt werden kann.

www.news.admin.ch – Einführung Beitragsprimat