Die OECD hat ihren Bericht "Aktivierungspolitik im Schweizer Arbeitsmarkt" veröffentlicht und zeichnet insgesamt ein positives Bild der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Herausforderungen werden vorwiegend bei der Zusammenarbeit zwischen den involvierten Institutionen geortet.
pwirth
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ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 2011
Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0.2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben.
Die Beitragserhöhung wird auf allen versicherten Einkommen bis 126’000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen. Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Mrd. Franken kontinuierlich abgebaut.
Untersuchung der Axa-Winterthur: Widersprüchliche Rücktrittswünsche
80 Prozent der Berufstätigen in der Schweiz wünschen sich, vor dem regulären Pensionierungs- alter in Pension zu gehen. Je jünger sie sind, desto früher: lieber schon mit 60 Jahren als erst mit 62, wie es heute dem Durchschnitt in der Schweiz entspricht. In scharfem Kontrast dazu steht der – nicht mehr erfüllbare – Wunsch jener Menschen, die sich in den letzten Jahren in Pension begeben haben: Im Durchschnitt hätten sie sich, im Nachhinein betrachtet, lieber erst ein Jahr später pensionieren lassen. Dies ist ein Resultat der Umfrage, welche die AXA Gruppe, zu der auch die AXA Winterthur gehört, in 25 Ländern durchgeführt hat.
Generell sind die Berufstätigen wie auch die Pensionierten in der Schweiz mit ihren Perspektiven für das dritte Lebensalter zufrieden:
- Die Frauen und Männer in der Schweiz sehen der Zeit nach ihrer beruflichen Karriere mit grosser Zuversicht entgegen. Im Vergleich mit den Befragten in anderen Ländern sehen sie in dieser Phase mehr Chancen als Gefahren auf sich zukommen (siehe Tabelle «Wahrnehmung der Pensionierung» unten).
- Die Bevölkerung in der Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr gut informiert über ihre Situation nach der Pensionierung. Über 60 Prozent der Berufstätigen haben sich schon mit ihrer finanziellen Situation nach der Pensionierung auseinander gesetzt. In den anderen Ländern liegt dieser Wert bei 30 bis 40 Prozent.
Les Suisses voient leur retraite d’un bon oeil
Les Suisses ont confiance dans leur système de prévoyance, révèle une grande enquête réalisée par AXA Winterthur. Mais ils aimeraient arrêter de travailler plus tôt: 80% des actifs nourrissent en effet l’espoir de prendre leur retraite une année ou deux plus tôt.
Plus ils sont jeunes, plus ils souhaitent anticiper ce départ: de préférence dès 60 ans plutôt qu’à 62 ans, la moyenne actuelle en Suisse, indiquent les résultats de l’enquête publiée mercredi. En revanche, celle-ci montre que les retraités helvétiques auraient préféré eux, avec le recul, mettre un terme à leur carrière professionnelle un an plus tard.
L’étude «Retirement Scope 2010» a été menée dans 25 pays par le Groupe AXA, auquel appartient AXA Winterthur. Elle est réalisée tous les deux ans. En Suisse, 1021 personnes y ont participé.
Elle dévoile aussi que pour 71% des personnes interrogées en Suisse, la retraite est l’occasion de se lancer dans une nouvelle activité; 63% y voient même la possibilité de donner une orientation différente à leur parcours professionnel ou de se mettre à leur compte.
Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Vorschläge für die Verbesserung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung sind in der Vernehmlassung gemäss einer Mitteilung des BA für Justiz von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.
Gemäss Vorentwurf sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel zukünftig auch dann noch je zur Hälfte geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Diese wesentliche Neuerung stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung; namentlich wurde die damit angestrebte Besserstellung der geschiedenen Witwe positiv gewürdigt. Gleichzeitig wurde aber auch geltend gemacht, dass damit die ungenügende Absicherung geschiedener Frauen nur zum Teil entschärft werde. Als unklar bzw. zu kompliziert kritisiert wurden die vorgeschlagenen Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalls.
Gemäss Vorentwurf sind die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihren Versichertenbestand jährlich der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Dazu wurde einerseits positiv vermerkt, dass diese Meldepflicht den Ehegatten und dem Scheidungsgericht einen Überblick über die vorhandenen Vorsorge- und Freizügigkeitskonten ermögliche. Andrerseits wurde eingewendet, mit der Meldepflicht sei ein unverhältnismässiger bzw. kaum abschätzbarer Aufwand mit entsprechenden Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen verbunden.
Der Bundesrat will bei der Ausarbeitung der Botschaft weitgehend an den Vorschlägen des Vorentwurfs festhalten. Nochmals näher abgeklärt werden sollen aber die mit der Meldepflicht verbundenen Kosten sowie die Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung bzw. des Deckungskapitals nach Eintritt des Vorsorgefalls.
PW. Die jetzt vom Bund übermittelten Vernehmlassungsergebnisse stehen in deutlichem Gegensatz zu den ersten Reaktionen nach der Publikation des Entwurfs u.a. von Seiten des ASIP und des Gewerkschaftsbundes. Beide Verbände rieten nach Eröffnung des Verfahrens dem Bundesrat, die Vorschläge gleich zurück zu ziehen und unter Beizug von Fachleuten überarbeiten zu lassen.
Melbourne Mercer Global Pension Index: Die Schweiz auf Platz 2
Das “Australian Center for Financial Studies” (ACFS) legt seinen neusten Report mit Ergebnissen einer Studie über 14 verschiedene Vorsorgesysteme vor. Gegenüber seiner ersten Ausgabe weist der Report diverse Änderungen auf. Damit wurde auf Vorbehalte reagiert, die sich aus der angewandten Indexierung und aus der Bewertung der untersuchten Länder in Grade A bis E ergeben haben. Ein Grade A-System hat sich nicht ergeben.
Im Summary zur Studie wird festgestellt: “This study of fourteen countries has confirmed that no system is perfect. Indeed, for the second year in a row, no country’s system has received an index value above 80, which we consider represents an A-grade retirement income system. However, several countries have an index value between 65 and 80, which represents a B-grade system and – with some adjustments or improvements – these countries could be reclassified as A-grade systems.”
In der Spitzengruppe der B Grade-Länder befinden sich als bestplatziertes Land die Niederlande, an zweiter Stelle kommt die Schweiz, es folgen Schweden, Australien und Kanada. Gewertet wird nach den drei Kriterien Adequacy, Sustainability und Integrity.
EU-Forschungsinitiative für Lebensqualität von älteren Menschen
Der Bundesrat hat ein Abkommen genehmigt, das der Schweiz die Teilnahme am Programm „Ambient Assisted Living“ (AAL) ermöglicht. AAL ist ein europäisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm, das auf den demografischen Wandel in Europa reagiert. Im Hinblick auf den wachsenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung unterstützt es Forschungsvorhaben, die die Gesundheit und Lebensqualität im Alter verbessern.
Ethos: 101 Mitglieder
Die Ethos Stiftung zählt neu 101 Mitglieder. Die Mitglieder von Ethos sind hauptsächlich schweizerische Pensionskassen, die insgesamt ungefähr 800’000 Personen versichern und ein Gesamtvermögen von über 120 Mrd. Franken verwalten. Das Wachstum von Ethos in den letzten Jahren beweist gemäss einer Mitteilung de Stiftung, dass sich institutionelle Investoren vermehrt für nachhaltiges Investieren und die aktive Ausübung der Aktionärsrechte einsetzen.
Complementa verkauft Teile ihres Deutschland-Geschäfts
Swiss consultancy Complementa has sold part of its German business to a former board member, IPE reports. From now on, the German subsidiary of Complementa will focus on investment controlling and performance, as well as risk reporting, the consultancy said.
The other consulting mandates were sold to Joachim Meyer, former chairman of the board at Complementa Investment Controlling and a shareholder in the company. Meyer has founded Meyer & Cie Allokationsberatung, which will specialise in asset allocation and operate "completely separately" from Complementa. He will leave Complementa at the end of this year, while current board member Jeanette Leuch will take over as head of the German business created in 2006.
Michael Brandenberger, chief executive at Complementa, said: "Complementa does not want to position itself in the field of prognosis-based asset management consulting as investment controller and performance measurer." He added this step ensured the basis for a continued independent and objective investment controlling.
"The separation is based on Complementa not providing tactical input in the field of consulting, as we see this as being too close to asset management – but such services are increasingly demanded by clients," he said. Brandenberger told IPE the separation was in no way related to the case of Swiss public pension fund BVK, to which Complementa had provided services. "Those services did not consist of consulting services like manager searches," Brandenberger added.
Economist: Increasing the retirement age is inevitable
French workers have begun another round of strikes in protest against President Nicolas Sarkozy’s proposals to extend the minimum retirement age to 62. The protesters probably haven’t stopped to examine how demographic trends are set to devastate government finances in the developed world.
The bad news was spelt out in “Global Ageing 2010: An Irreversible Truth”, a report released by Standard & Poor’s, a ratings agency, on October 7th. As the baby-boomers (people born between 1946 and 1964) retire over the next two decades, the burden on the state will rise sharply. This demographic problem has been coming for some time. But the boomers have not provided enough for their old age. And the credit crunch has made the sums look even worse.
Ethos will sich Sammelklage gegen UBS anschliessen
Eine der heikelsten Sammelklagen in den USA gegen die UBS ist jene, die ursprünglich von der Pensionskasse der Polizei und Feuerwehr der Stadt Pontiac in Michigan lanciert wurde. Sie richtet sich gegen die Bank und ihre damalige Führung, darunter Marcel Ospel, Peter Wuffli, Marcel Rohner und ein Dutzend weitere Manager. Die Klage wirft der UBS vor, von 2007 bis Juli 2008 das wahre Ausmass der Subprime-Anlagen verschwiegen zu haben, die später zu den Milliardenverlusten und zum massiven Kurszerfall der UBS-Aktie führten.
Sammelklagen werden in den USA meistens mit einem Vergleich beigelegt. «Die Rechnung wird von der UBS bezahlt – und nicht von den fehlbaren Managern», sagt Dominique Biedermann, Direktor der Anlagestiftung Ethos, in einem Artikel der NZZ am Sonntag. «Das heisst, am Ende zahlen jene UBS-Aktionäre den Vergleich, die nicht an der Sammelklage teilnehmen.» Als Aktionär der UBS habe man zwar ein grosses Interesse, dass die Bank möglichst wenig in Klagen hereingezogen werde; man werde sicher keine Sammelklage initiieren. «Aber wenn schon eine Sammelklage eingereicht worden ist, die ernst zu nehmen ist, werden wir uns sehr wahrscheinlich daran mitbeteiligen», kündigt Ethos-Chef Biedermann an. «Das ist grundsätzlich unsere treuhänderische Pflicht als Aktionär.»
SGK-Initiative: “Kleine Sensation”
Die NZZ bezeichnet in ihrer Ausgabe vom 16.10.2010 die Initiative der nationalrätlichen Sozialkommission für eine gesetzliche Neuregelung der Legal Quote-Bestimmungen für Lebensversicherer im BVG als “Kleine Sensation in der Sozialpolitik”. Zur Reaktion des Versicherungsverbandes wird festgehalten: “Dee SVV sieht im Lösungsvorschlag der Kommission sowohl Vor- als auch Nachteile. Eine gute Nachricht sei, dass die ertragsbasierte Methode bestätigt und explizit im Gesetz erwähnt werden solle, sagt Marc Chuard, Leiter des Ressorts Wirtschaft und Recht beim SVV. Die Absicht der Nationalratskommission, die Höhe der Mindestausschüttungsquote, die sogenannte «Legal Quote», zu überprüfen, nehme der Verband zur Kenntnis. Der Deklaration der Verwaltungskosten im Voraus stehen die Versicherer skeptisch bis ablehnend gegenüber. Der SVV habe Verständnis für das Anliegen, sagt Chuard, sehe aber Probleme bei der Umsetzung. Zählten die Prämien für die Verwaltungskosten nicht mehr zur Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung der Gewinne, würden diese kleiner. Konsequenterweise müsste dann auch die Mindestausschüttungsquote von heute 90 Prozent reduziert werden.”
S&P: Schuldenexplosion wegen Überalterung
Die Finanzkrise hat die Staatshaushalte bereits arg strapaziert. Doch in den nächsten Jahren wird die zunehmende Überalterung noch grössere Löcher in die Staatskassen reissen, wenn die Politik nicht Gegensteuer gibt, schreibt Susanne Ziegert in der NZZ zu einer Studie von Standard & Poor’s. Die Rating-Agentur hat 32 OECD-Länder und 17 Schwellenstaaten unter die Lupe genommen und die finanziellen Belastungen durch die demografische Entwicklung simuliert.
Bereits im Jahr 2020 werden die höheren Sozialausgaben die Staatsausgaben laut Studie bedenklich in die Höhe treiben, im Durchschnitt wird das Defizit von 5,3% des BIP auf 17,6% im Jahr 2050 ansteigen. Dazu tragen vor allem steigende Gesundheitskosten bei: Diese verdoppeln sich nach der Analyse in den nächsten 40 Jahren; 2050 werden sie im Schnitt bei 10% des BIP liegen. Die staatlichen Rentenzahlungen werden sich von 7 auf 10% der Wirtschaftsleistung ausweiten. Die Kosten für die Langzeitpflege steigen auf den zweifachen Wert (1,9% des BIP).
Die Schweiz hat die geringste Nachhaltigkeitslücke: ein Wert, der den Abstand zwischen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beschreibt. So gering wie in der Schweiz ist die Lücke sonst nur in boomenden Schwellenländern wie China, Indien oder Saudiarabien. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheitskosten in der Statistik etwas zu niedrig angesetzt wurden. Nur Schweden hat im Jahr 2050 eine noch niedrigere Verschuldung zu erwarten.
SGK-N: Kommissionsinitiative Legal Quote
Auf Antrag ihrer Subkommission „BVG“ hat die SGK-NR ohne Gegenstimme eine Kommissionsinitiative zum Thema „Legal Quote“ mit folgenden Wortlaut beschlossen: „Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG werden folgende Bestimmungen das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge betreffend geändert: 1. Die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer werden neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite dürfen nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden. 2. Die Legal Quote basiert auf der ertragsbasierten Methode und ist so festzulegen, dass die Aufteilung zwischen Versicherern und Versicherten stets gleich berechnet wird. 3. Die Höhe der Legal Quote wird überprüft und allenfalls in ihrer Höhe angepasst.“ Für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung der ständerätlichen SGK.
Analyse der Löhne von Frauen und Männern
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann werden die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern regelmässig vertieft analysiert. Die Analyse zeigt auf, wie sich die Beschäftigten in ihrer Struktur unterscheiden, welche Lohnunterschiede im Jahr 2008 zwischen den Geschlechtern bestanden haben, wie diese zu erklären sind und wie sich die Lohnsituation zwischen Frauen und Männern im zeitlichen Ablauf seit 1998 entwickelt hat.
