Die NZZ bezeichnet in ihrer Ausgabe vom 16.10.2010 die Initiative der nationalrätlichen Sozialkommission für eine gesetzliche Neuregelung der Legal Quote-Bestimmungen für Lebensversicherer im BVG als “Kleine Sensation in der Sozialpolitik”. Zur Reaktion des Versicherungsverbandes wird festgehalten: “Dee SVV sieht im Lösungsvorschlag der Kommission sowohl Vor- als auch Nachteile. Eine gute Nachricht sei, dass die ertragsbasierte Methode bestätigt und explizit im Gesetz erwähnt werden solle, sagt Marc Chuard, Leiter des Ressorts Wirtschaft und Recht beim SVV. Die Absicht der Nationalratskommission, die Höhe der Mindestausschüttungsquote, die sogenannte «Legal Quote», zu überprüfen, nehme der Verband zur Kenntnis. Der Deklaration der Verwaltungskosten im Voraus stehen die Versicherer skeptisch bis ablehnend gegenüber. Der SVV habe Verständnis für das Anliegen, sagt Chuard, sehe aber Probleme bei der Umsetzung. Zählten die Prämien für die Verwaltungskosten nicht mehr zur Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung der Gewinne, würden diese kleiner. Konsequenterweise müsste dann auch die Mindestausschüttungsquote von heute 90 Prozent reduziert werden.”

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