4. 11. 2026

Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per Januar 2027 von 1,25% auf 2%. Dieser Satz legt fest, wie hoch die Altersguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Der Entscheid folgt der Formel der BVG-Kommission per Ende September 2026, geht aber über deren Empfehlung von 1,75% hinaus; die Vorschläge der Sozialpartner lagen zwischen 1,25% und 3%. Massgebend für die Festlegung sind vor allem die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien. Die 10-jährigen Bundesobligationen stiegen von 0,33% Ende 2025 auf 0,59% Ende September 2026, der SPI legte 2025 um 17,8% und 2026 bis Ende September um 7,6% zu, während Anleihen leicht negativ und Immobilien durchwegs positiv abschnitten. Laut BSV erzielten die Vorsorgeeinrichtungen 2025 im Schnitt 6,1% Rendite und 2026 bis Ende August 5,4%. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Kassen ohne Staatsgarantie lag Ende August 2026 bei geschätzten 122,5%, womit die Wertschwankungsreserven im Mittel mehr als gedeckt sind. Diese solide Finanzlage erlaubt aus Sicht des Bundesrats eine deutliche Anhebung, die zugleich die seit 2022 höhere Inflation ausgleichen soll. 

Kommentar: Die relevanten Wirtschaftsverbände wie der SAV (Schweizerischer Arbeitgeberverband), der sgv (Schweizerische Gewerbeverband) und der SVV (Schweizerischer Versicherungsverband) beurteilen den Entscheid kritisch oder als «fahrlässig zu hoch», denn ein zu hoher Mindestzins kann die Kassen zu überhöhten Anlagerisiken oder zum Abbau von Reserven verleiten. Vor allem die BVG-nahen Kassen werden dadurch unter Druck kommen. Der Bundesrat schwäche dadurch das BVG langfristig, so CEO Urs Arbter vom SVV. Der Blick in die Kristallkugel hilft nicht bei der Prognose der Anlagerendite – oder hat da jemand zu tief in ein anderes Glas geschaut?

Quellen: Der Bundesrat beschliesst eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2%