3.11.2026

Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau hat eine interessante Informationsveranstaltung abgehalten – hier die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Fortbildungsveranstaltung: Nach dem Grusswort vom Geschäftsleiter Martin S. Mayer sprach Christian Heiniger, PK-Experte bei WTW, über das Risikomanagement in den BVV2 Anlagevorschriften. Er ging auf die Steuerungslogiken ein (s. Bild) und schlussfolgerte, dass BVV2 Leitplanken setze, aber keine Anlagestrategie garantiere. Die Erweiterungsartikel schaffen zwar Flexibilität, setzen aber eine Begründung und Governance voraus.

Danach ging das Mikro an Franziska Bur über: Die Advokatin und Steuerexpertin erläuterte die raren BG Urteile zum Thema Lebenspartnerrente ohne letztwillige Verfügung/ nach Scheidung. Offensichtlich gäbe es viel Klärungsbedarf, aber das oberste Gericht ist überlastet (oder mit sich selbst beschäftigt…). 

Laetitio Raboud, Direktorin OAK BV, führte danach aus, welchen Handlungsbedarf die OAK bei der Governance und der Transparenz sieht. Insbesondere der Umgang mit gewissen Brokern ist ihr ein Dorn im Auge, wenn Interessenkonflikte und Intransparenz dazu führen können, dass auf diese Weise Vorsorgevermögen nicht mehr zweckmässig verwendet würde. Trotz welschem Charme blieb die Begeisterung verhalten.

Abgerundet wurden die Veranstaltung durch Referate von Sandro Schenker  (Albin Kistler AG) zum Thema «ESG in Krisenzeiten» und von Rechtsanwältin Aline Kratz-Ulmer über Anlagestiftungen als massgeschneidertes Anlagevehikel für Vorsorgeeinrichtungen. Ein rundum gelungener und gut besuchter Anlass.

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