With Switzerland’s aging population and the ever-increasing pressure on pension funds, our Newsmaker explores the potential for crypto investments. Willi Thurnherr, the CEO of Aon Retirement Switzerland, tells Hannah Wise that pensions are far from boring.
Aon
Aon: Umwandlungssatz und Zinsversprechen
In ihren aktuellen Retirement & Investment News geht Aon auf die Frage von Solidarität und Umverteilung in der 2. Säule ein.
In der Praxis ist eine der grössten Solidaritäten und Quelle von Umverteilungen jene der aktiven Versicherten mit den neuen Rentenbezügern. Sie beruht auf dem Umwandlungssatz, der verwendet wird, um die Renten zu berechnen. In jedem Umwandlungssatz ist ein Zinsversprechen eingerechnet, das je nach Höhe des Satzes, deutlich höher ist als jenes, das die aktiven Versicherten für die kommenden Jahre zu akzeptieren bereit sind. Die obige Grafik verdeutlicht dies. Sie zeigt das Zinsversprechen, das sich seit 1985 aus dem BVG-Umwandlungssatz ergibt.
Die Tabelle zeigt für unterschiedliche Umwandlungssätze bei Pensionierung im Alter von 65 Jahren das jeweils daraus resultierende Zinsversprechen.
So entspricht ein Umwandlungssatz von 5,25% beispielsweise einem Zinsversprechen von 2,25% für eine Altersrente, deren Auszahlung im Jahr 2018 beginnt. Unabhängig davon, ob die Renditeerwartung der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung die Finanzierung eines solchen Zinsversprechens ermöglicht oder nicht, erfolgt bei einem Umwandlungssatz von 5,25% eine Umverteilung zugunsten der neuen Rentenbezüger, sobald die Guthaben der aktiven Versicherten mit weniger als 2,25% verzinst werden. Umgekehrt besteht eine Umverteilung zugunsten der aktiven Versicherten, sobald der ihnen gutgeschriebene Zinssatz 2 ,25% übersteigt.
Aus dem Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2017 geht eine durchschnittliche Umverteilung zugunsten der Rentenbezüger von rund 1% des gesamten Vorsorgekapitals, also fast 7 Milliarden Franken hervor. Trotzdem ist in der Praxis festzustellen, dass die Entscheidungen der obersten Organe manchmal in Frage gestellt werden, wenn sie sich für einen Zins zugunsten der aktiven Versicherten entscheiden, der über den technischen Zinssatz hinausgeht. Dabei werden diese Entscheidungen gelegentlich als eine Leistungsverbesserung qualifiziert, die den Grundsatz der Gleichbehandlung beeinträchtigen kann.
“Nicht alle erhalten ein Angebot”
Willi Thurnherr, CEO der Aon Schweiz, legt in einem Interview mit dem St.Galler-Tagblatt seine Einschätzung des Entscheid der Axa zur Vollversicherung und die Folgen für die betroffenen KMU dar. Auszüge:
Willi Thurnherr, die Axa will die Vorsorgewerke von KMU-Kunden nicht mein gegen die Anlagerisiken versichern. Was verspricht sich die Axa?
Die Rahmenbedingungen sind seit einigen Jahren schwierig. Die Kapitalmärkte werfen minimale Zinsen ab, und die Diskrepanz zu den gesetzlich festgelegten Zinsgarantien ist riesig. Zudem werden Menschen immer älter und beziehen länger Renten. Axa ist offensichtlich der Ansicht, dass sich das Geschäft so nicht mehr positiv betreiben lässt.
Axa will den Kunden weiter alle Dienstleistungen verkaufen, das Wertschwankungsrisiko der angesparten Vorsorgegelder sollen diese aber selber tragen. Geht das auf?
Im Prinzip ist das möglich, weil das neue Modell der teilautonomen Stiftung im Vergleich zur Vollversicherung eine riskantere Anlagestrategie verfolgen kann. Das bedeutet, dass auch die erwarteten Erträge auf den Kapitalanlagen zunehmen – falls wir nicht bald wieder einen Börseneinbruch wie 2008 erleben.
Axa will der neuen Sammelstiftung eine Wertschwankungsreserve von 11 Prozent des angesparten Vorsorgekapitals mitgeben. Ist das angemessen?
Es ist im Vergleich eine durchschnittliche Reserve. Diese bietet einen gewissen Schutz vor einer Unterdeckung. Nach einem Börseneinbruch um 10 oder 15 Prozent wäre der Deckungsgrad von 100 Prozent vermutlich noch nicht unterschritten.