Christoph Ryter: «Die Vorlage ist nicht kompliziert»
Im Migros-Magazin gibt Christoph Ryter, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP in einem Interview Auskunft zur Abstimmung über den Umwandlungssatz. Auszug:
Wie soll ein Laie beurteilen können, welcher Umwandlungssatz angemessen ist?
Ryter: Tatsache ist, dass die Lebenserwartung seit 1985 markant angestiegen ist, während gleichzeitig das Zinsniveau von über vier Prozent auf rund zwei Prozent für zehnjährige Bundesobligationen gesunken ist. Die zu erwartenden Erträge der Pensionskassen fallen entsprechend tiefer aus. Deshalb ist es logisch, dass Vorsorgeeinrichtungen heute nicht die gleichen Leistungen versprechen können wie vor 25 Jahren. Wenn wir den Umwandlungssatz nicht anpassen, benötigen die Vorsorgeeinrichtungen 2014 bei einem UWS von 6,8 Prozent eine Rendite von 4,9 Prozent, was aus heutiger Sicht nicht realistisch ist.
Was ist die Alternative?
Wenn man heute keine Korrekturen an den Leistungen akzeptieren will, muss man entweder höhere Beiträge einzahlen oder das Pensionierungsalter erhöhen.
Trotzdem: Weshalb sollen die Schweizer Stimmbürger an der Urne für ihre eigene Rentenkürzung stimmen?
Zum Glück hat das Volk in der Vergangenheit immer wieder unpopuläre, aber nötige Entscheide gefällt. Wenn wir nicht Ja zur Senkung sagen, kommt es zu einer schleichenden Umverteilung.
In einem weiteren Beitrag äussert sich Gabi Huber (NR FDP) positiv zur Senkung, Ruedi Rechsteiner (NR SP) ist dagegen, natürlich wegen den Versicherungen. Ein anderes Argument scheint ihm nicht zur Verfügung zu stehen.
Mercer: Schweizer Altersvorsorge ist Spitze
In einer Studie der Beratungsgesellschaft Mercer erhielt das Schweizer Dreisäulensystem unter 13 Ländern die beste Gesamtbewertung und lag zudem in der Sparte «Finanzierung des Systems» ganz vorne. Weitere Kriterien für die Bewertung der Systeme waren die Bereiche «Leistungen» der Systeme und «Rahmenbedingungen». Bei den Leistungen belegt die Schweiz in der Statistik Platz drei, bei den Rahmenbedingungen Rang sechs. Da das Dreisäulensystem aber in allen Kategorien konstant gute Bewertungen erhält, reichte es in der Gesamtwertung des «Melbourne Mercer Global Pension Index» mit 77,1 Punkten für den ersten Platz, vor den Niederlanden (76,1), Australien (74), Schweden (73,5) und Kanada (73,2). Das ursprüngliche Barometer wurde im Oktober 2009 erstellt und enthielt die Schweiz nicht. Nun haben hiesige Berater der Gesellschaft die Statistik ergänzt.
In einem Artikel zur Mercer-Untersuchung schreibt die NZZ: “Die Schweiz habe mit den drei Säulen den richtigen Kompromiss zwischen dem Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren gefunden, sagt Fergal McGuinness von Mercer. Die gezahlten Renten der Grundversicherung AHV, der ersten Säule, seien alleine gesehen im internationalen Vergleich relativ niedrig. Gemeinsam mit dem BVG-Obligatorium der zweiten Säule lägen die Leistungen aber deutlich oberhalb des Durchschnitts. Christian Müller, Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur, lobt, dass die Versichertengelder in der Schweiz über verschiedene Branchen und auch Länder angelegt werden. McGuinness hebt als weiteren Vorteil hervor, die Leistungen des Schweizer Altersvorsorgesystems seien weitgehend gedeckt – im Gegensatz zu denen in vielen anderen Systemen. Auch in schwierigen Phasen am Kapitalmarkt habe das System eine gewisse Stabilität bewiesen. Dies erklärt die hohe Bewertung im Bereich «Finanzierung» von 78,7 Punkten. Hier liegt die Schweiz auf Platz eins. Länder wie Deutschland (44,3) und Japan (34,4) schneiden sehr schlecht ab, da die Pensionsverbindlichkeiten nur sehr unzureichend gedeckt sind.”
6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.
IV: Erneut weniger Renten im Jahr 2009
Die Zahl der Neurenten in der Invalidenversicherung hat 2009 nochmals um rund 10% abgenommen. Die IV gewährt heute 44% weniger neue Renten als im Jahr 2003, dem Jahr mit der höchsten Anzahl Neurenten, bevor die Trendwende eingesetzt hat. Als Folge dieser Entwicklung hat auch der Rentenbestand weiter abgenommen. Im Januar 2006 wurde der Höchststand von 257’500 laufenden Renten ausgewiesen, bis Januar 2010 ging der Rentenbestand um 4.3% zurück. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung musste die IV 2009 ein Defizit von etwa 1.1 Milliarden Franken hinnehmen, ihre Schulden bei der AHV stiegen auf rund 14 Milliarden.
UWS: Daum und P.Rechsteiner kreuzen die Klingen
In “20 Minuten” standen sich Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, und Paul Rechsteiner”, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, zum Thema Umwandlungssatz gegenüber. Daum sprach über die Notwendigkeit der Sicherung der Altersrenten, Rechsteiner über die Eigenkapitalrendite der Versicherer.
Une campagne où l’on se traite mutuellement de voleur
Bundesrat will verschärfte Finanz-Aufsicht
“Die Regierung will im Kampf für einen sauberen Finanzplatz schärfer gegen Verstösse an der Börse vorgehen. Doch nicht alle ihre Massnahmen stossen auf Gegenliebe”, schreibt die Handels-Zeitung. Das Bekenntnis zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz findet sich unter anderem im Bericht über «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik», welchen der Bundesrat Mitte Dezember 2009 verabschiedet hat. Nun hat die Landesregierung die Aufgabe, diese Strategie umzusetzen. Seit Mitte Januar läuft die Vernehmlassung über die Vorschläge und über die Massnahmen, mit welchen Börsendelikte und Marktmissbräuche energischer als bisher bekämpft werden sollen.
Eine Verschärfung im Vergleich zu heute verbirgt sich hinter der Absicht des Bundesrats, die Kompetenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) zu erweitern. Danach soll diese im Rahmen einer «punktuellen Marktaufsicht» missbräuchliche Praktiken auch bei ihr nicht unterstellten Marktteilnehmern ahnden. Allerdings gilt eine Beschränkung auf drei Tatbestände, nämlich auf Scheingeschäfte zur Volumenmanipulation, auf das sogenannte «Scalping» (Kauf eines Wertpapiers, für das nachher Kaufempfehlungen abgeben werden) sowie auf das «Frontrunning» (Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers vor Abwickeln eines Kundenauftrags). Von dieser neuen Massnahme wären neben Hedge-Fonds, Herausgebern von Börsenbriefen, Vermögensverwaltern, grossen Privatanlegern auch die Pensionskassen betroffen.
Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), meint jedoch gegenüber der «Handelszeitung», eine solche Aufsicht sei für die Vorsorgeeinrichtungen (VE) «weder zweckmässig noch zielführend». Das Parlament habe im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eine Unterstellung der VE unter die Finma deutlich abgelehnt. Zudem habe der Verband in einer für alle Mitglieder gültigen Charta Verhaltensregeln für Pensionskassen-Verantwortliche formuliert. So will der ASIP selber verhindern, dass Verwalter von BVG-Geldern ihr Insider-Wissen missbräuchlich ausnützen.
Rendement du 2e pilier: la dispute des optimistes et des pessimistes
Les partisans de la baisse du taux de conversion invoquent l’effondrement du rendement des placements des caisses de pension. Dans la branche, les avis sont partagés.
BR Burkhalter: «So fahren wir die 2. Säule an die Wand»
In einem Interview mit dem Sonntags-Blick sprach Bundesrat Didier Burkhalter Klartext zum Referendum gegen die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes. Auszüge aus dem Interview:
Die Gegner sprechen von hohen Verwaltungskosten. Es kursieren Zahlen von bis zu zehn Milliarden versteckter Kosten. Wie wollen Sie diese Frage politisch anpacken?
Burkhalter: Würde man die Vewaltungskosten auf null reduzieren, hätte man das Problem trotzdem nicht gelöst. Es ist sehr wichtig, dass die Verwaltungskosten so tief wie möglich gehalten werden. Wichtig ist aber auch, dass man eine gute Rendite macht mit dem Geld der Versicherten. Bei einem Gesamtvermögen der Kassen von 660 Milliarden gibt es natürlich auch Kosten. Sie sind nötig, um eine gute Rendite zu erzielen. Nur eine Zahl: 2007 wurde pro Person eine Nettorendite von mehr als 4000 Franken erzielt. Aber bei allen Hypothesen bleibt die Tatsache, dass man Geld von den Jungen nimmt, um die Renten der Alten zu finanzieren. So fahren wir die zweite Säule an die Wand.
UWS: Stellungnahme der Revor-Sammelstiftung
In einer Stellungnahme der Revor Sammelstiftung zur Abstimmung über den Mindest-Umwandlungssatz heisst es u.a.: “Die Vorlage des Bundesrates trifft alle Versicherten ab Jahrgang 1951 und jünger. Für diese Personen ist vorgeschlagen, den gesetzlichen Umwandlungssatz auf 6,4% abzusenken. Dies bedeutet, dass für diesen Personenkreis weniger Rente bei Erreichen des Pensionierungsalters resultiert. Die Absenkung ist aber für die Sicherung Ihrer Pensionskasse wichtig und sichert auch Ihre Altersrente. Mit der Annahme der Vorlage wird eine Quersubventionierungen des BVG-Systems nicht notwendig. Dies ist für das Funktionieren der Pensionskasse von ausschlaggebender Bedeutung.
In diesem Sinne bittet die Revor Sammelstiftung 2. Säule um Ihre Unterstützung: Folgen Sie dem Vorschlag des Bundesrates und verwerfen Sie bitte am 7.März 2010 die Initiative. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen Ihnen für ergänzende Auskünfte gerne zur Seite.
NZZ: Kleines Einmaleins der beruflichen Vorsorge
Patrimonium Anlagestiftung lanciert nachhaltige Schweizer Wohnimmobilien
Die im November 2009 vom Schweizer Vermögensverwalter Patrimonium gegründete Anlagestiftung mit Sitz in Baar lanciert die Anlagegruppe «Nachhaltige Wohnimmobilien Schweiz». Die Stiftung nimmt laufend Kapitalzusagen entgegen. Kapitalabrufe für Investitionen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Projekte (Neubau- und Sanierungsprojekte).
Der Investitionsfokus liegt auf Wohnimmobilien in Wachstumsregionen, bevorzugt im Gebiet
Genfersee (Arc lémanique) sowie in den Kantonen Zug und Zürich. Die Objekte der
Anlagegruppe entsprechen qualifizierten Nachhaltigkeitskriterien sowie wirtschaftlichen
Zielsetzungen gemäss dem Leitbild der Stiftung.
Patrimonium ist ein unabhängiger schweizerischer Vermögensverwalter mit aktuell 1.3 Mia.
Franken Assets under Management. Er ist in den Bereichen Immobilien und Capital
Markets tätig. Im Bereich Immobilien verwaltet Patrimonium einen schweizerischen
Wohnimmobilienfonds (aktuelles Anlagevermögen 430 Mio. Franken) und einen deutschen
Wohnimmobilienfonds (Anlagevermögen 80 Mio. Franken).
Towers Watson-Studie: Vorsorgepläne und Umwandlungssatz
Die Umwandlungssätze der Vorsorgepläne der 20 im Börsenbarometer Swiss-Market-Index (SMI) vertretenen Unternehmen liegen im Durchschnitt deutlich niedriger als der derzeit gültige BVG-Mindestumwandlungssatz. Zudem weist die Höhe der Vorsorgeleistungen der SMI-Unternehmen grosse Unterschiede auf. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer im Herbst 2009 durchgeführten Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Die Analyse beruht auf Befragungen von Verantwortlichen der beruflichen Vorsorge in den 20 SMI-Konzernen.
Zum Thema Umwandlungssatz wird festgehalten: “Der derzeit gültige gesetzliche BVG-Mindestumwandlungssatz (2009: 7,05% für Männer/ 7,00% für Frauen) darf für das obligatorische Altersguthaben nicht unterschritten werden. Bei umhüllenden Kassen, die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbieten, kann der Umwandlungssatz tiefer sein. Voraussetzung ist, dass in einer Schattenrechnung nachgewiesen wird, dass die obligatorischen Leistungen erbracht werden. Laut Studie liegt der aktuelle Umwandlungssatz bei den Vorsorgeplänen der SMI-Unternehmen für Männer und Frauen im Alter von 60 im Median bei 5,85% für Männer und 5,90% für Frauen. Bei Männern im Alter 65 liegt der Wert bei 6,60%, für Frauen (64 Jahre) bei 6,50%.”
In einem Kommentar der NZZ zur Towers Watson-Studie heisst es: “Die Studie zeigt deutlich, dass die Abstimmung für viele gut verdienende Arbeitnehmer nicht relevant sein wird. Der BVG-Mindestumwandlungssatz gilt nämlich nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, bei dem das BVG Mindestleistungen definiert. Die Pensionskassen können aber über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen (überobligatorische Leistungen). Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt derzeit 20 520 Fr., der BVG-Höchstlohn 82 080 Fr. Wenn Arbeitnehmer also in einer «umhüllenden» Pensionskasse – die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbietet – versichert sind, können geringere Umwandlungssätze verwendet werden, wenn die Zahlungen oberhalb der obligatorischen Leistungen liegen.”
Wir können hier nur ein weiteres Mal anfügen: Betroffen von einem Nein zur geplanten Senkung sind nicht die Versicherungen, sondern die Mitarbeiter kleiner Unternehmen mit geringen überobligatorischen Leistungen. Ausgerechnet sie müssen die Suppe auslöffeln, welche die Linke ihnen jetzt einbrocken will. Und zwar in Form höherer Kassenbeiträge, um die unvermeidlichen Pensionierungsverluste auszugleichen. Das ist Sozialpolitik à la SGB und SP.
Kontroverse um Stiftungsrat
Im Komitee gegen die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ist auch ein Stiftungsrat der Pensionskasse Thurgau vertreten. Das hat im Kanton nicht nur positive Reaktionen ausgelöst. Der Präsident des SR ist auch nicht begeistert.
Es ist in der Tat stossend, wenn sich jetzt Stiftungsräte von grossen, gutausgebauten Kassen mit überobligatorischen Leistungen gegen die Senkung als Kassenvertreter politisch engagieren. Das trifft erst recht auf die öffentlichen Kassen zu. Diese können Pensionierungsverluste wegen des zu hohen Umwandlungssatzes wenn nötig auch mit Steuergeldern finanzieren. Bei kleinen Kassen fällt die Last voll auf die aktiven Versicherten. Ein soziales Engagement sieht anders aus.
Marc Chuard: le risque des rendements trop élevés
Les adversaires de la baisse du taux de conversion qui proviennent des partis de la gauche et des syndicats prônent souvent des allocations des placements en actions élevées. Le panégyrique de l’action, instrument capitaliste par excellence, de la part des partis de gauche est un des phénomènes les plus troublants de la campagne contre la baisse du taux de conversion. Qu’en est-il vraiment des performances de placements avec des allocations en actions plus élevées? Une nouvelle génération d’indices Pictet LPP a été lancée en 2000. Les indices Pictet LPP-25, LPP-40 et LPP-60, les nombres 25, 40 et 60 donnent la pondération en actions de l’indice, ont une performance annualisée depuis 2000 de respectivement 2,7%, 2,0% et 0,8%. On observe donc que, pendant ces dix dernières années, plus l’allocation en actions a été élevée, plus la performance a été basse!
Le taux d’intérêt technique doit donc se baser sur des placements à faible risque, par exemple des obligations de longue durée d’emprunteurs avec une bonne solvabilité. Le choix d’un taux d’intérêt technique de plus de 3,5% pour le calcul du taux de conversion minimal de la prévoyance professionnelle n’est pas raisonnable, car très risqué. Pour une caisse de pension qui ne tient pas compte de l’allongement futur de l’espérance de vie des retraités dans son choix de la table de mortalité, le taux d’intérêt technique ne devrait pas dépasser 3%, la différence étant nécessaire pour compenser cet allongement futur.


