Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.

In seiner Anfrage wollte NR J.C. Rennwald wissen, ob der Bundesrat denn nicht auch meine, dass die Rentnerinnen und Rentner dank ermässigten Tarifen im öffentlichen Verkehr noch besser als heute die familiären, sozialen und wirtschaftlichen Dienste (Kinderhüten, ehrenamtliche Tätigkeiten, Vereinstätigkeit usw.) erbringen könnten, die sie der Gesellschaft leisten? Der Bundesrat meinte in seiner Antwort, eher nicht. 
An awful scheme is being hatched in the Treasury to punish anyone who has had the temerity to live to 75. Given life expectancies, that may be you one day – or even now – so take heed. It does not get worse than this – that some personal pension funds could end up being taxed at 170% on death. The Soviet Union never aspired to such malefactions.
Die Ausgabe der Versichertenkarte wird im Laufe des Jahres 2008 beginnen. Ab Anfang 2009 müssen dann alle Versicherten die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen. Auf Wunsch können die Versicherten zudem freiwillig auf der Karte medizinische Daten abspeichern lassen, die für eine Arztbehandlung wichtig sein können.