Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.

Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.

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