Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat beschlossen dass Frauen und Männer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben können. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal 5 Jahre. Solange sie erwerbstätig bleiben, sollen sie auch über das AHV Rentenalter hinaus bis zu maximal 5 Jahren steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen können. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) entsprechend angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2008 in Kraft.
Versicherte
Kann man bei vorzeitiger Pensionierung stempeln gehen?
Immer wieder fallen ältere Arbeitnehmer Sparmassnahmen zum Opfer: Sie werden vorzeitig pensioniert. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht aber nur, wenn eine zwangsweise vorzeitige Pensionierung gegeben ist. Und eine solche liegt nur dann vor, wenn der betroffene Mitarbeiter keine Wahlmöglichkeit hatte. Stellt ihn der Arbeitgeber aber vor die Wahl «vorzeitige Pensionierung oder Kündigung» und entscheidet sich der Angestellte für die Pensionierung, liegt eine freiwillige vorzeitige Pensionierung vor, schreibt der «Beobachter».
Beobachter
NZZ:«Runzeln-Ästhetik wird sich nicht durchsetzen»
Die Verlängerung der durchschnittlichen Lebenszeit stellt die Gesellschaft vor komplexe Probleme. Die wissenschaftliche Disziplin Gerontologie versucht diese körperlichen, psychischen und sozialen Vorgänge zu erfassen – und wagt dabei einen Blick in die Zukunft.
«Schweiz, Aktuell, NZZ Online
Tribune de Genève: "La retraite à 62 ans vécue comme une humiliation"
En Ville de Genève, la retraite tombe à 62 ans. Le PDC proposeun système flexible. La conseillère administrative Sandrine Salerno y est favorable, jugeant la situation actuelle injuste. Deux retraitées témoignentde leurs difficultés financières. Elles auraient voulu être mieux informées.
Tribune de Genève – Détail Suisse
Risikomerkmale junger Frauen in der Sozialhilfe
Mangelnde Bildung und fehlende Erwerbstätigkeit sind die hauptsächlichen Risikomerkmale junger Erwachsener in der Sozialhilfe. Bei Frauen in allen Altersgruppen führen vor allem prekäre Arbeitsmarktintegration, Scheidung und die Verantwortung für die Kinderbetreuung als Alleinerziehende zu einem Sozialhilfebezug. Dies geht aus einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik hervor. Junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren weisen eine Sozialhilfequote von 4,3 Prozent auf und sind somit besonders häufig zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf Sozialhilfe angewiesen. Einzig Kinder und Jugendliche haben ein noch höheres Sozialhilferisiko.
www.news.admin.ch – Risikomerkmale junger Frauen in der Sozialhilfe
Angestellte Schweiz (vorerst) zufrieden mit 2,75% BVG-Mindestzins
Die «Angestellten Schweiz» freuen sich gemäss eigener Aussage auf ihrer Website, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 2,75% erhöht hat. Diese 2,75% seien auf Grund der guten Ertragslage bei den Pensionskassen allerdings «das absolute Minimum». Sollte sich die Ertragslage weiter positiv entwickeln, seiim nächsten Jahr eine weitere Erhöhung ein Muss. Die Angestellten Schweiz fordern die Pensionskassen mit guten Erträgen auf, jetzt zusätzlich eine einmalige Zusatzverzinsung des Alterskapitals auszurichten. Damit würden auch die Rentner von der guten Ertragslage profitieren.
Angestellte Schweiz
Fehlende Teilzeitstellen für Mütter
Rund 75’000 Mütter suchen in der Schweiz eine Teilzeitanstellung. Sie könnten vielen Firmen helfen, Lücken in der Belegschaft zu schliessen, schreibt die NZZaS.
23’000 Vollzeitstellen mehr (Wirtschaft, Aktuell, NZZ Online)
Le partage du deuxième pilier entre conjoints divorcés reste ardu si l’avoir a servi à acheter la résidence principale du ménage
La loi exige le partage de la rente en cas de divorce. Elle exige aussi le remboursement à la caisse de retraite en cas de réalisation de la maison familiale si celle-ci a été acquise avec une contribution LPP. Si la vente se conclut par une perte, son partage est ardu.
Le Temps – Finance
avenir suisse: «Magische Altersgrenze» muss fallen
In der Schweiz fehlen bald Arbeitskräfte: Damit die Leistungsfähigen über das Pensionsalter hinaus arbeiten, müssen die Anreize verändert werden. Zwei Drittel der 55- bis 64-Jährigen stehen in der Schweiz noch im Arbeitsleben: ein im internationalen Vergleich schwer zu
steigernder Rekord. Angesichts des absehbaren Mangels an Arbeitskräften aufgrund der demografischen Entwicklung wird die
Schweiz deshalb als eines der ersten Länder die «magische Altersgrenze » von 65 Jahren aufheben müssen, schreibt avenir suisse in ihren Mitteilungen.
avenir_aktuell_aug07_p8.pdf (application/pdf-Objekt)
Weniger psychische Probleme in der Schweizer Bevölkerung
Der Schweizer Bevölkerung geht es psychisch besser als noch vor zehn Jahren. Dies geht aus dem neuesten Monitoring-Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums hervor. Über die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer bezeichnen ihr Wohlbefinden und ihre Ausgeglichenheit als hoch. Erhöht hat sich die Anzahl der Personen, die psychologische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen.
medienmitteilungen.bfs
Bericht zur Alterspolitik
Der Bundesrat hat einen umfassenden Bericht über eine künftige Alterspolitik verabschiedet, der verstärkt auf die Ressourcen der älteren Menschen setzt. Es handelt sich nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränkt sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner werden ebenfalls eingebunden. Der Bericht wird nun dem Parlament vorgelegt, das über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat.
Der Bericht beleuchtet die Situation älterer Menschen bezogen auf die fünf Themenbereiche Gesundheit und medizinische Versorgung, Wohnsituation und Mobilität, Arbeit und Übergang in den Ruhestand, wirtschaftliche Situation sowie Engagement und gesellschaftliche Partizipation. Die Ressourcen und Leistungspotenziale der älteren Bevölkerung sowie ihre Bedürfnisse werden für jeden Bereich hervorgehoben. Auch die Herausforderungen, die sich den betroffenen Einrichtungen damit stellen, werden beschrieben.
www.news.admin.ch
BVG: Bei der Scheidung muss geteilt werden
Die Regel ist klar und einfach: Bei der Scheidung muss die während der Ehe erworbene BVG-Austrittsleistung hälftig geteilt werden. In der Realität sind die Ausnahmen gross, heisst es im Tages-Anzeiger.
tagesanzeiger.ch | Geld | Sozial + sicher
Besteuerung der 2. Säule von Grenzgängern durch den deutschen Fiskus: Betroffene organisieren sich
Unsere Informaitonen über die Besteuerung der beruflichen Vorsorge von Grenzgängern durch den deutschen Fiskus (Kommentare Newsletter 102/103) haben ein breites Echo ausgelöst. Offenkundig besteht bei den Betroffenen erheblicher Unmut über das Vorgehen der Steuerbehörden, das als «dreist» bezeichnet wird. In der Region Basel, Lörrach, Freiburg haben sich gegen 300 in einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. Aktiv mit regelmässigen Informationen ist auch der Angestelltenverband Roche. Offenbar bestehen die Probleme lediglich mit Deutschland; die anderen angrenzenden Länder anerkennen die berufliche Vorsorge als abzugsfähig. Die unten stehenden Links führen zu weiteren Informationen.
AVR – Angestelltenverband Roche
Steuerliche Einordnung der Schweizer Pensionskassen / S. Heitzler
Interessengemeinschaft Pensionskasse / Grenzgängerinfo Nr. 5
Beobachter: Karriere nach 50
Kürzertreten? Oder noch einmal alles geben? Das letzte Jahrzehnt im Arbeitsleben ist eine besondere Herausforderung. Doch wer mit 50 die letzte Phase seiner beruflichen Laufbahn bewusst gestaltet, hat gute Aussichten – auch für die Zeit danach, schreibt der Beobachter.
Die Freiheit nehm ich mir
Hewitt-Studie zum Pensionierungsalter in der Schweiz
Hewitt Associates hat 600 Personen nach ihrer Meinung zum Thema „Pensionierung“ befragt, von denen 95 Prozent erwerbstätig sind. Die Studie zeigt, dass sich die Einstellung der Mitarbeiter zum Pensionierungsalter mit zunehmendem Alter verändert. Je älter die befragten
Teilnehmer sind, umso länger planen sie, im Unternehmen weiterzuarbeiten. Hingegen streben Erwerbstätige mit junger Familie einen vorzeitigen Ruhestand an. Die Umfrage führt aber zum Schluss, dass diese Erwerbstätigen mit zunehmendem Alter ihre Meinung ändern. Firmeninhaber und leitende Angestellte wollen mit 17 Prozent am längsten arbeiten. 43 Prozent der Befragten streben eine vorzeitige Pensionierung von ein bis fünf Jahren an. 27 Prozent wollen im vorgeschriebenen AHV-Pensionsalter den Ruhestand antreten. Lediglich 7 Prozent der Befragten würden gerne länger als 65 bzw. 64 arbeiten. Hewitt sieht Anzeichen, dass «sich das Rücktrittsalter in der Wirtschaft schneller dem demografischen Wandel anpassen wird als das Rücktrittsalter der Sozialversicherung (AHV)».
