Die Vorschriften der Strukturreform zielen auf das Prüfungs- und Aufsichtskonzept
in der beruflichen Vorsorge. So werden auf den 1. Juli 2011 Governance-Regeln und
auf den 1. Januar 2012 eine neue Aufsichtsorganisation in Kraft treten. Die Revisionsstellen
und die Experten für berufliche Vorsorge müssen in Zukunft zahlreiche neue
Bestimmungen einhalten und sie werden einem Zulassungsprozedere unterworfen, heisst es im Vorspann zum Artikel von Bruno Christen im Treuhänder 6-7/2010.

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Christen schreibt als Fazit: “Begrüsst wird insbesondere von den überregional tätigen Revisions- und Beratungsunternehmen, dass die Anzahl der Direktaufsichtsbehörden abnimmt und die politisch weniger verflochtene Oberaufsicht verstärkt wird. Damit verspricht man sich einen Professionalisierungsschub und eine weitere Vereinheitlichung der Aufsicht. Dies wird es den Aufsichtsbehörden besser als bisher ermöglichen, schwache oder unbrauchbare Prüfungsleistungen der Experten und Wirtschaftsprüfer zu erkennen und unqualifizierte Personen in letzter Konsequenz auch auszuschliessen.

Die neuen Vorschriften werden den bei den Revisionsstellen und Expertenbüros stattfindenden Spezialisierungstrend weiter fördern oder sogar erzwingen. Wer sich nur nebensächlich mit Mandaten von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen befasst, und wer nicht gewillt ist, die branchenspezifischen Entwicklungen intensiv zu verfolgen, wird die Tätigkeit für
Vorsorgeeinrichtungen über kurz oder lang aufgeben müssen. Das gilt unabhängig davon, ob die Person selbständig ist oder ob sie bei einem kleinen oder grösseren Unternehmen angestellt ist.”
Artikel Christen