Zum PortalDas Zürcher Amt für Berufliche Vorsorge BVS hat die Checkliste für die Erstellung von Anlagereglmenten überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft die neu eingefügten Ziffern 16 und 17, welche die reglementarischen Anforderungen im Zusammenhang mit Effektenleihegeschäften (Securities Lending) und Pensionsgeschäften (im Sinn von Reverse Repos) festhalten, sowie die Ziffer 20 (vormals Ziffer 18), in welcher präzisiert wurde, dass bei Berechnung des Zielwerts der Wertschwankungsreserven nach der finanzökonomischen Methode auch der zu Grunde liegende Zeithorizont im Anlagereglement festgehalten werden muss.

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