parlament Simoneta Sommaruga (SP) hat in ihrer Motion “Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten” eine Reihe von verschärften Vorschriften für die Anlage von Pensionskassengeldern gefordert. Sie umfassen folgende Punkte:

1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedgefonds; 2. Verzicht auf Aktivfonds; 3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung; 4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater; 5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.

Der Rat verwarf die Punkte 1-4 mit 18 gegen 9 Stimmen, Punkt 5 wurde mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen. SR Doris Leuthard wies darauf hin, dass “eine Umsetzung dieses Punktes doch relativ schwierig sein dürfte. Erstens ist der Begriff des Beraters kaum definiert. Sie müssten auch abgrenzen, was gilt, wenn der Berater nur ad hoc zugezogen wird, und was gilt, wenn es eine natürliche oder eine juristische Person ist, die hier eine solche Beratung vornimmt. Aus Sicht des EDI führt das dazu, dass man in Umsetzung dieser Vorschrift wahrscheinlich mehr Aufwand hat, als dass sie für die Versicherten von Nutzen sein dürfte.” Der Rat liess sich leider von diesem weisen Einwand nicht abhalten, die Motion in diesem Punkt anzunehmen.

Protokoll Ständerat