parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat erarbeitet die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen, damit die kollektive berufliche Vorsorge der Lebensversicherungen nach dem Versicherungsprinzip auf Gegenseitigkeit (mutual insurance) geführt wird.

– Die Sammelstiftungen der Lebensversicherungen werden rechtlich verselbständigt und bilden die für die Nominalwertsicherung nötigen Reserven primär aus den eigenen Erträgen.
– Soweit die federführenden Lebensversicherungen die Nominalwertgarantie aus eigenen Reserven absichern, sollen sie dafür eine gesetzlich geregelte, angemessene Abgeltung (maximale Eigenkapitalrendite) erhalten, ohne Zugriff auf die Erträge der Vorsorgevermögen zu nehmen.
– Verwaltungsgebühren sind ex ante zu definieren, Leistungen für Aktionäre, für das Kader und den Verwaltungsrat sind offenzulegen. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner

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