finmaDie Finma schreibt in einer Mitteilung über die Verordnungsentwürfe zur Strukturreform: “Die FINMA unterstützt die vom Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge angestrebte Verbesserung der Qualität der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen dieser Strukturreform ist es unter anderem geplant, dass als Vermögensverwalter von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzig von der FINMA beaufsichtigte Personen und Institute tätig sein dürfen. Diese Bestimmung kann aber aufgrund derzeit fehlender gesetzlicher Grundlagen in den Finanzmarktgesetzen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die FINMA wies deshalb im Rahmen der Anhörung das Bundesamt für Sozialversicherungen auf diesen Sachverhalt hin.”

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