Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge (Nr. 116) des BSV enthalten u.a. Hinweise der Info-Stelle AHV/IV und den Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Eine Stellungnahme wird zum Thema Freizügigkeitseinrichtug abgegeben (Vollständiger Bezug der Altersleistung anstelle eines teilweisen Vorbezugs für Wohneigentum in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter). Die Mitteilungen enthalten zudem wieder Verweise auf eine Reihe von Urteilen.
pwirth
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NZZ: Streitgespräch der NR Stahl und Rechsteiner zum UWS
Die Nationalräte Rudolf Rechsteiner und Jürg Stahl kreuzen über die BVG-Abstimmungsvorlage die Klingen.
24 heures: “chemin de croix pour la droite”
Sondages catastrophiques. Formations politiques divisées. Campagne chère et sans effets tangibles. Cela ressemble à une recette perdante pour le centre-droite, qui soutient la baisse du taux de conversion minimal du deuxième pilier soumise au vote le 7 mars. Pour mémoire, ce chiffre détermine la part du capital cotisé au titre de la prévoyance professionnelle qui est versé comme rente annuelle. Il passerait de 6,8% à 6,4% de ce capital (6400 francs pour 100 000 francs d’épargne).
Depuis hier, le scepticisme ressenti par les élus battant campagne est chiffré. Selon un sondage, commandé par l’Union syndicale suisse (USS) et Unia, seulement 12% des personnes sondées sont prêtes à soutenir une réforme approuvée par l’UDC, le PRD et le PDC, contre l’avis de la gauche. Le soutien descend même à 6% en Suisse romande. Il y a presque autant d’opposants que d’indécis sur l’ensemble du pays, soit environ 40%.
Au front pour le oui, Guy Parmelin (UDC/VD) ne s’avoue pourtant pas battu: «Les dix prochains jours seront décisifs. Nous devons faire passer notre message: refuser cette réforme ne fera qu’aggraver un problème que nous aurons de toute façon à résoudre, notamment pour des raisons démographiques. Mais le climat de crise rend les gens méfiants à l’égard de telles réformes.»
BVG-Auskünfte: Neue Auskunftsstelle in Winterthur
Am 3. Februar 2010 wurde in Winterthur vom Verein BVG-Auskünfte die achte
regionale Auskunftsstelle eröffnet. Damit bietet der Verein neben Bern, Brugg,
Frauenfeld, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich nun auch an zentraler Lage
in Winterthur ihren professionellen und kostenlosen Auskunftsdienst an.
Aktualisierte Broschüren zur Sozialen Sicherheit
Die Informationsstelle AHV/IV hat die Broschüren «Soziale Sicherheit in der Schweiz / Social security in Switzerland » und «Die Schweiz verlassen / Leaving Switzerland» neu aufgelegt. Die beiden Broschüren sind ausschliesslich via Internet abrufbar.
Neue Textausgaben zur AHV und IV
Die Informationsstelle AHV/IV hat die Textausgaben zur AHV und zur IV mit Stand 1. Januar 2010 neu publiziert. Die Textausgaben sind perfekte Hilfsmittel in der Ausbildung und in der Praxis für alle, die mit der 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge zu tun haben. Die Ausgaben können via Internet bestellt werden.
Kammer der PK-Experten: “Die Pensionskasse ist kein Spielcasino”
Wer Pensionskassen zwingt, mit Vorsorgegeldern zu spekulieren, um ungedeckte Renten finanzieren zu können, ist verantwortungslos und gefährdet die Sicherheit der zweiten Säule. Damit die Pensionskassen auch in Zukunft sichere Renten auszahlen können, muss der Umwandlungssatz an die Realität angepasst werden. Mit einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes wird das Leistungsziel der beruflichen Vorsorge weiterhin erreicht. Die unfaire Subventionierung der Neurentner durch die Erwerbstätigen wird hingegen deutlich reduziert. Die Pensionskassenexperten sind sich einig: Anstatt mit politischen Wunschvorstellungen Rentenlöcher in Kauf zu nehmen, sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Tatsachen verantwortungsvoll ins Auge schauen und den Umwandlungssatz an die Realität anpassen.
Bruno Pfister: UWS kein Grund für Ausstieg
“Bruno Pfister kämpft als CEO von Swiss Life an verschiedenen Fronten: beispielsweise gegen Übernahmegerüchte, beim Turnaround der Tochter AWD und nicht zuletzt an politischer Front. Ein Ausstieg aus dem verpolitisierten Pensionskassengeschäft ist für ihn derzeit aber kein Thema”, heisst es auf Stocks.
Zur Kollektivversicherung Schweiz sagt Pfister: “ Dort wollen wir uns vom Vollversicherer, der primär sogenannte Vollversicherungslösungen für Vorsorgeeinrichtungen anbietet und dabei sämtliche Risiken trägt, zum «Vollsortimenter» entwickeln. Das heisst, auch dort werden wir vermehrt Lösungen offerieren, die unsere Bilanz von Zinsrisiken entlasten – etwa Asset-Management-Dienstleistungen oder die Rückversicherung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken.”
Und zur Abstimmung über den Umwandlungssatz und einen allfälligen Ausstieg nach einem Nein zur Senkung: “Grundsätzlich glauben wir an den Kundennutzen und damit auch an den volkswirtschaftlichen Sinn der Vollversicherung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bei ihren Vorsorgelösungen keine Risiken für allfällige Pensionskassensanierungen eingehen wollen. Solange die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass wir eine vernünftige Rendite erwirtschaften können, die die Kapitalkosten deckt, sehe ich keinen Grund, dass wir aus dem Vollversicherungsgeschäft aussteigen. Anders wäre es, wenn sich die Rahmenbedingungen massiv verschlechtern würden. Das betrifft aber weniger den Umwandlungssatz als vielmehr den BVG-Mindestzinssatz und die Gewinnausschüttungsquote, die sogenannte Legal Quote. Konkret: Wenn Letztere vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln würde, müssten sich die Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll.”
Stocks zum UWS: Quersubventionierung verhindern
Stocks erläutert die wichtigsten technischen Elemente im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes und kommt zu folgenden Schlüssen: “Wer in diesen Tagen den Pensionskassen-Ausweis erhält, erkennt daraus nicht die ganze Malaise der beruflichen Vorsorge. Als Erwerbstätiger ersieht man daraus nur die magere Verzinsung des persönlichen Alterssparkapitals und schiebt die Schuld dafür, aufgrund der Intransparenz des Systems, der vermeintlichen Inkompetenz und Gebührenreiterei der Pensionskassen-Verantwortlichen zu. In Tat und Wahrheit ist die tiefe Verzinsung aber eine Folge davon, dass überhöhte Renten von Pensionierten quersubventioniert werden. Das sollen tiefere Rentenumwandlungssätze korrigieren, über die am 7. März abgestimmt wird.”
“Bei 100 Prozent Deckungsgrad sind die Verpflichtungen gerade gedeckt. Dabei ist aber noch kein Sicherheitspuffer für aktienlastige Anlagestrategien eingerechnet – diese Wertschwankungsreserve sollte etwa 15 bis 20 Prozentpunkte betragen. Erst ab einem Deckungsgrad von 115 bis 120 Prozent kann also eine Pensionskasse signifikante Aktienquoten fahren. Nur ganz wenige Pensionskassen weisen eine derart hohe Deckung auf. Zudem ist der Deckungsgrad oft «geschönt», weil viele Kassen – wie gesehen – mit zu hohen technischen Zinsen rechnen. Die Faustregel sagt: Muss dieser um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden, braucht es fünf Prozentpunkte mehr Deckungskapital. Das alles zeigt: Pensionskassen sind weit davon entfernt, mit aktienlastigen Strategien hohe Renten finanzieren zu können. An tieferen Rentenumwandlungssätzen führt kein Weg vorbei.”
Beobachter: Blick hinter die Verwaltungskosten der AHV
Der Beobachter geht im Detail auf die Verwaltungskosten bei der AHV ein, welche vielfach als vorbildlich bezeichnet und als Gegenargument gegen die 2. Säule verwendet werden. Er zeigt auf, dass die von Strahm et. al. in der laufenden Abstimmungskampage ad nauseam wiederholten Zahlen und Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Der Beobachter schreibt: “Offiziell ist die AHV eine Musterschülerin in Sachen Effizienz. Das zumindest lässt die AHV-Statistik vermuten. Für das Jahr 2008 weist sie ihre Verwaltungs- und Durchführungskosten mit 130,8 Millionen Franken aus. (…) Pro Versicherten macht das gerade mal knapp 20 Franken im Jahr aus – das wäre wohl Weltrekord.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Mit der Realität haben diese Zahlen wenig zu tun. Der Grossteil der Verwaltungskosten taucht in der Rechnung gar nicht auf. Die Verwaltungskosten aller 80 Ausgleichskassen werden nirgendwo gesamthaft erfasst: Die 52 Verbands-, 26 kantonalen und die zwei Ausgleichskassen des Bundes führen alle eigene Vollkostenrechnungen. Das gilt genau gleich für die 2143 AHV-Zweigstellen in den Gemeinden. Deren Aufgaben und Finanzierung sind erst noch kantonal unterschiedlich geregelt und nur sehr beschränkt vergleichbar. Im Klartext: Was die AHV-Verwaltung uns wirklich kostet, weiss niemand. Ein Skandal.”
Und weiter: “Nur so ist es möglich, dass in der Diskussion über die Kosten von AHV und Pensionskassen jeder mehr oder weniger behaupten kann, was er will. Wie der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm, der kürzlich – ausgehend von bloss 25 Franken Kosten pro AHV-Versicherten – der zweiten Säule 30-mal höhere Pro-Kopf-Verwaltungskosten unterschob als der AHV. Abgesehen von der grossen Datenunsicherheit, sind Vergleiche der Verwaltungskosten der beiden ganz unterschiedlich funktionierenden Versicherungsmodelle grundsätzlich heikel. Klar ist nur, dass die zweite Säule von ihrem Aufbau und ihrer Ausrichtung her systembedingt teurer ist.”
Dutch pension fund to sue State Street over 120/20 fund
The US asset management company State Street is being sued by Dutch pension fund Stichting Pensioenfonds Medewerkers Apotheken (PMA) after a 120/20 strategy allegedly cost the fund a reported $76m.
The figure had been invested through the firm’s Europe Edge Fund, a 120/20 European equities fund that sought to outperform the MSCI Europe Index by engaging in limited short-selling of securities. The Dutch pension fund accuses State Street of mismanagement and deceit, claiming the asset manager transferred ownership of all the fund’s securities to ill-fated Lehman Brothers without their knowledge.
UWS: Aktualisierte Dokumentation des BSV
Im Hinblick auf Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Website die umfangreiche Dokumentation aktualisiert. Neu steht eine Zusammenstellung mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Umwandlungssatz, ein Musterreferat sowie ein Faktenblatt zu den Verwaltungskosten der 2.Säule zur Verfügung.
Dokumentation zum UWS / Fragen und Antworten / Musterreferat
BVS Zürich: Neues Meldeformular Unterdeckung
Im Dezember 2009 hat das Amt für Berufliche Vorsorge des Kt. Zürich (BVS) das Meldeformular Unterdeckung angepasst, wie es für die Jahresberichterstattung 2009 zu verwenden ist. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen:
1.) die von den Experten für berufliche Vorsorge gewünscht worden sind
2.) um Änderungen aufgrund der Berichterstattung an das BSV
3.) um einige redaktionelle Anpassungen
Unter Ziff. 4 hat die Vorsorgeeinrichtung aufgrund einer Vorgabe des BSV Angaben zur Performance zu machen, unter Ziff. 7 wird im Zusammenhang mit der prognostizierten Deckungsgradentwicklung ein Disclaimer zugunsten der Experten für berufliche Vorsorge aufgenommen und unter Ziff. 8 wird betreffend die Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge konkret aufgeführt, welche Punkte dieser zu bestätigen hat.
Tages-Anzeiger: Bürgerliche rechnen mit einer Niederlage
«Es wird ganz schwierig, diese Abstimmung noch zu gewinnen», sagt der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann. Viele der bürgerlichen Befürworter eines tieferen Umwandlungssatzes für die Pensionskassen klagen, die technischen Argumente seien kaum ans Volk zu bringen, schreibt der Tages-Anzeiger. Weiter heisst es:
“Wer an den Sieg glaubt, tönt anders. Zwar wurden bisher keine Umfragen zur Pensionskassenvorlage vom 7. März veröffentlicht. Aber in Internetforen dominieren gegnerische Argumente. Und die Umfragen des Pro-Lagers für den internen Gebrauch sehen offenbar nicht gerade berauschend aus. SVP-Nationalrat Hans Kaufmann (ZH) spricht von «steigenden Ja-Anteilen». Gleichzeitig findet er die millionenschwere Kampagne des Wirtschaftsverbandes Economiesuisse mit dem Kuchensujet zu anständig. «Man müsste doch endlich einmal aufdecken, was die Gewerkschaften für Lügengeschichten verbreiten», ärgert er sich.”
Jungparteienkomitee kämpft gegen Rentenloch
An einer Pressekonferenz, stellte das Luzerner Jungparteienkomitees “Kein Renten-Lochness” ihre Kampagne vor. Das Jugendkomitee hat sich den Namen “Lochness” gegeben. “Der Name ist ein Anspielung auf das Rentenloch, die Unterdeckung der Pensionskassen. Und eben dieses Rentenloch wird sich bei einem Nein am 7. März in ein Monster verwandeln.” sagte Simon Birrer der die Kampagne koordiniert.
Nach Ansicht von Renato Bucher, Präsident der JCVP Kanton Luzern, argumentieren die Gegner der Senkung im Abstimmungskampf mit fragwürdigen Mitteln. “Den Befürwortern wird Rentenklau vorgeworfen, doch das Gegenteil ist der Fall. Mit der Senkung wird verhindert, dass nicht uns Jungen die Rente geklaut wird!”, so Bucher. Für Bucher sind die Gegner die eigentlichen Diebe: ” Die wahren Rentendiebe sind Herr Rechsteiner mit seinem Gewerkschaftsbund, sowie die linken Parteien. Die Linken wollen das Geld von den Arbeiterinnen und Arbeitern klauen. Rechsteiner und seine Kumpanen führen langfristig die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen in die Sanierungsbedürftigkeit.” sagt Renato Bucher.