Werner Enz schreibt in seinem Kommentar in der NZZ zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates u.a: “Es drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass Ämter, Kommissionen und der Bundesrat kluge Analysen anstellen, um dann daraus wiederholt einen zu hoch angesetzten Mindestzins abzuleiten. Das Gefälle zwischen Anspruch und Wirklichkeit nimmt dabei zu, weil dieser Jahrmarkt seit einigen Jahren munter betrieben wird. So haben sich in sechs Jahren BVG-Mindestzinsen von über 13% kumuliert, wogegen wegen garstiger Kapitalmarktbedingungen Pensionskassen um nur knapp 5% an Substanz zulegten.”

 NZZ