In einer Mitteilung von Travail Suisse heisst es zum Mindestzins-Entscheid: “Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere künftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen, zumal in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzins nicht oder zu wenig angehoben wurde. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid einseitig dem Druck der Versicherungsbranche nachgegeben und den Interessen der versicherten Arbeitnehmenden nicht Rechnung getragen.”

 Travail Suisse