Immer wieder fallen ältere Arbeitnehmer Sparmassnahmen zum Opfer: Sie werden vorzeitig pensioniert.  Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht aber nur, wenn eine zwangsweise vorzeitige Pensionierung gegeben ist. Und eine solche liegt nur dann vor, wenn der betroffene Mitarbeiter keine Wahlmöglichkeit hatte. Stellt ihn der Arbeitgeber aber vor die Wahl «vorzeitige Pensionierung oder Kündigung» und entscheidet sich der Angestellte für die Pensionierung, liegt eine freiwillige vorzeitige Pensionierung vor, schreibt der «Beobachter».

Beobachter