(SGK) Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ihren Vorentwurf zur Umsetzung der Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen (18.455) gutgeheissen.

In der Detailberatung hat sie mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, ein zweistufiges Verfahren zur Prüfung der Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit (sog. Beitragsstatut) vorzusehen. So sollen zuerst die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden. Sind diese nicht eindeutig, wird zusätzlich auf schriftliche Parteivereinbarungen abgestellt.

Die angewandten Kriterien zur Bestimmung des Beitragsstatuts, also die organisatorische Unterordnung, das unternehmerische Risiko sowie die Parteivereinbarungen, soll der Bundesrat auf Verordnungsstufe genauer regeln (17 zu 8 Stimmen). Weiter möchte die Kommission ermöglichen, dass Vertragsparteien von Selbstständigerwerbenden, beispielsweise digitale Plattformen, diese auf freiwilliger Basis beim Einzahlen von Sozialversicherungsbeiträgen unterstützen können (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Kommission hat die Verwaltung mit der Finalisierung des Vorentwurfs und zusätzlichen Abklärungen insbesondere zum aktuellen Vollzug und zum Einfluss der neuen EU-Richtlinie über Plattformarbeit auf die Schweiz beauftragt. Sie wird voraussichtlich im dritten Quartal die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen.

  Mitteilung SGK / Pa.Iv. Gossen / FR