imageDie Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat erstmals die Statistik der Pensionskassen im Detail analysiert, insbesondere die Daten zu den Kosten. Sie hat überprüft, wie transparent diese Kosten sind, ob diese Informationen für die verschiedenen Akteure der beruflichen Vorsorge zugänglich sind und inwiefern diese Informationen die Akteure dazu bewegen, Massnahmen zur Senkung der Kosten zu beschliessen. In der Zusammenfassung des im Original französischen Berichts wird dazu ausgeführt:

Dank der verschiedenen Massnahmen, die die Behörden in den letzten zwanzig Jahren ergriffen haben, ist heute bei der Rechnungslegung der Pensionskassen eine hohe Transparenz der Kosten der beruflichen Vorsorge erreicht worden. Die Entscheidung von 2013, die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten auf die kollektiven Anlagen auszuweiten, war ein wichtiger Schritt. Auch wenn es keine totale Kostentransparenz gibt, so ist sie gemäss EFK doch ausreichend.

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Die Stiftungsräte der Pensionskassen sind über die Kosten ihrer Einrichtung gut informiert. Die Erhebungs- und Kontrollprozesse bei den Kosten funktionieren. Auf dem Markt sind Kostenvergleiche verfügbar, sodass die Pensionskassenleitungen genau erfahren können, wo sie sich auf der Kostenskala befinden.

In der Schweiz sind die Vorsorgeeinrichtungen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kosten offenzulegen. Einige haben sich jedoch dafür entschieden. In jedem Fall unterliegen die Pensionskassen der Pflicht, ihre Versicherten zu informieren, wenn diese eine Auskunft verlangen. In der Praxis sind solche Anfragen selten, was auf ein geringes Interesse der Versicherten für die Kostenfrage hindeutet.

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