imageDie Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat erstmals die Statistik der Pensionskassen im Detail analysiert, insbesondere die Daten zu den Kosten. Sie hat überprüft, wie transparent diese Kosten sind, ob diese Informationen für die verschiedenen Akteure der beruflichen Vorsorge zugänglich sind und inwiefern diese Informationen die Akteure dazu bewegen, Massnahmen zur Senkung der Kosten zu beschliessen. In der Zusammenfassung des im Original französischen Berichts wird dazu ausgeführt:

Dank der verschiedenen Massnahmen, die die Behörden in den letzten zwanzig Jahren ergriffen haben, ist heute bei der Rechnungslegung der Pensionskassen eine hohe Transparenz der Kosten der beruflichen Vorsorge erreicht worden. Die Entscheidung von 2013, die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten auf die kollektiven Anlagen auszuweiten, war ein wichtiger Schritt. Auch wenn es keine totale Kostentransparenz gibt, so ist sie gemäss EFK doch ausreichend.

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Die Stiftungsräte der Pensionskassen sind über die Kosten ihrer Einrichtung gut informiert. Die Erhebungs- und Kontrollprozesse bei den Kosten funktionieren. Auf dem Markt sind Kostenvergleiche verfügbar, sodass die Pensionskassenleitungen genau erfahren können, wo sie sich auf der Kostenskala befinden.

In der Schweiz sind die Vorsorgeeinrichtungen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kosten offenzulegen. Einige haben sich jedoch dafür entschieden. In jedem Fall unterliegen die Pensionskassen der Pflicht, ihre Versicherten zu informieren, wenn diese eine Auskunft verlangen. In der Praxis sind solche Anfragen selten, was auf ein geringes Interesse der Versicherten für die Kostenfrage hindeutet.

Die Verwaltungskosten spielen bei der Entscheidung eines Arbeitgebers, sich einer Pensionskasse anzuschliessen, eine Rolle. Allerdings sind diese Kosten etwas verzerrt, denn die von den Pensionskassen vorgeschlagenen Kostenprämien können gesetzlich festgelegt sein, ohne die effektiven Verwaltungskosten widerzuspiegeln. Die Differenz wird dann durch den Kapitalertrag gedeckt.

Eine Erläuterung diesbezüglich in der Rechnungslegung wäre wünschenswert. Die EFK verzichtet dennoch darauf, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Empfehlung abzugeben, da es nicht in ihrer Kompetenz liegt, für die Pensionskassen Rechnungslegungsstandards zu erlassen.

Die Verantwortlichen der Pensionskassen beschliessen kaum Strategien zur Senkung der Kosten. Bei der Verwaltung steht die Sicherung des Leistungsniveaus an erster Stelle, erst danach wird sichergestellt, dass die Leistungen kosteneffizient erbracht werden können.

Obwohl die Pensionskassen nicht dazu verpflichtet sind, führen sie Ausschreibungen durch, um Leistungen zu einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erhalten. Die kleinen Pensionskassen, die auch die teuersten sind, haben im Allgemeinen ein geringeres Kostenbewusst-sein. Deren Verantwortlichen halten Kostensenkungen für unmöglich und lagern die Verwaltung ihrer Versicherten oft an externe Dienstleister aus.

Bei der Vermögensverwaltung fliesst das Kostenkriterium erst sehr spät in den Entscheidungsprozess ein. Die Anlagestrategien werden ausschliesslich auf der Basis von Renditeerwartungen und Risiken festgelegt. Erst bei der Umsetzung der Strategien oder bei der Vergabe der Vermögensverwaltungsmandate werden die Kosten berücksichtigt. Selbst wenn das fragliche Anlageprodukt exklusiv und kostspielig ist und hohe Renditen verspricht, stehen bei der Vergabe der Mandate andere Kriterien im Vordergrund.

Jährlich tauschen die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen untereinander etwa 1,3 Millionen Mitteilungen zu ihrer Kundschaft und zur Freizügigkeit aus. Der Versuch der Auffangeinrichtung, dieses Verfahren auf freiwilliger Basis zu vereinheitlichen, hat nicht zum erhofften Erfolg geführt. Hier sieht die EFK eine Möglichkeit, die Qualität des Austauschs zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz des Systems zu steigern. Dazu wurde dem BSV eine Empfehlung abgegeben.

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