Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Anspruch für kurz vor dem AHV-Rentenalter stehende Versicherte geändert. Die Änderungen treten ab 1. Juli 2006 in Kraft.    Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind, haben automatisch einen Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder. Neu wird erst nach Ausschöpfung dieser Taggelder geprüft, ob die versicherte Person eine mindestens zwölfmonatige Beitragszeit aufweist, welche es ihr ermöglicht, einen neuen Anspruch zu stellen. 
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/5665