Eidg_7Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung betreffend die Verfahrensstraffung in der IV verabschiedet. Die neuen Bestimmungen regeln die Details der vom Parlament im Dezember 2005 beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die Änderung betrifft die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens. Das Gesetz und die Verordnung sollen auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten.
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