blickDie BVG-Reform aus der Perspektive der vom Volk angenommenen 13. AHV-Rente beschäftigt die Medien. Es geht um die Finanzierung beider Ausbauprojekte.

Nach der deutlichen Annahme der AHV-Initiative geraten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände in die Haare. Auf der einen Seite stehen die Gewerkschaftsbosse Pierre-Yves Maillard und Adrian Wüthrich, auf der anderen Seite Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi und Arbeitgeberpräsident Severin Moser.

Es geht um die Finanzierung der 13. Rente. Sollen die Löhne angezapft werden, oder soll es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehen? Oder ganz anders? Die Linke und die Gewerkschaften wollen die Löhne zur Finanzierung heranziehen: «Das ist am sozialsten», argumentieren die SP-Spitzen unisono. Das wären 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich bis 2032, die von den Löhnen abgezogen und der AHV zufliessen müssten. Zum Vergleich: Die Lohnsumme beträgt heute rund 410 Milliarden Franken.

Die Arbeitgebervertreter opponieren: Eine Finanzierung über die Lohnabzüge sei «ein No-Go», sagte Regazzi bereits am Sonntag gegenüber der «Handelszeitung». Eine Finanzierung solle, wenn, dann über die Mehrwertsteuer erfolgen. Ähnlich argumentiert Moser vom Arbeitgeberverband. Damit könnten auch Profiteure der AHV-Reform mit zur Kasse gebeten werden, denn Mehrwertsteuer bezahlen auch Pensionierte. Gleich sieht es der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse: Um die Mehrkosten zu stemmen, müsste die Konsumsteuer von heute 8,1 auf 9,2 Prozent angehoben werden.

Hinter den unterschiedlichen Meinungen steckt allerdings weit mehr als nur die Frage, was sozial oder generationengerecht wäre. Es geht um die grundlegende Neuausrichtung der schweizerischen Altersvorsorge. Und um taktische Fragen. Denn die Art, wie der AHV-Ausbau finanziert wird, wird eine direkte Auswirkung auf die noch anstehende Pensionskassenreform (abgekürzt BVG-Reform) haben.

Es geht um den Sieg oder die Niederlage in einer Abstimmung, die diesen Herbst erfolgen wird. Das Ja zum AHV-Ausbau ist ein grosser Nachteil für die BVG-Reform. Warum das so ist, zeigen ein paar Rechenbeispiele: Je nach Alter und Einkommen steigen die Lohnabzüge massiv, sollten beide Rentenreformen über Lohnprozente finanziert werden. Oder anders gesagt: Die Nettolöhne dürften deutlich sinken.

Im Falle der AHV übernehmen wir die Annahme des Bundesrates, dass die Arbeitnehmerbeiträge von 4,35 auf 4,75 Prozent des Lohnes steigen (siehe Infobox AHV). Bei der Pensionskasse geht unsere Berechnung von der im Parlament verabschiedeten Gesetzesreform aus.

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