Die höheren AHV-Renten führen zu einer höheren Steuerbelastung. Netto dürften bei den Rentnern nur 75 bis 80 Prozent des Zuschlags bleiben, schätzt Lukas Nussbaumer in der Luzerner Zeitung und stellt die Rechnung für die Luzerner Steuerzahler auf.

Weil AHV-Renten zu 100 Prozent als Einkommen besteuert werden, dürfen Bund, Kantone und Gemeinden mit einem wahren Geldsegen rechnen. Je nach Expertenmeinung sind es 20 bis sogar 25 Prozent der ausbezahlten 13. Rente, die in Form von Steuern zurück an den Staat fliessen. Der Bund gibt die Mehrkosten für die AHV mit vier bis fünf Milliarden Franken an. Nimmt man dies als Basis, steigen die Steuererträge um 800 Millionen bis zu einer Milliarde an.

Für den Kanton Luzern und die Gemeinden springen so Jahr für Jahr rund 25 Millionen Franken raus. Dies unter der Voraussetzung, dass sich die Mehreinnahmen wie üblich zu etwa je einem Drittel auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden verteilen und dass der Anteil des Kantons Luzern am gesamtschweizerischen Steueraufkommen weiterhin bei leicht über vier Prozent liegt.

Bruno Käch, Gesamtleiter der 170 Personen beschäftigenden Gewerbe Treuhand AG sowie Steuerexperte und Jurist, geht sogar von einer noch höheren Summe aus. Beim Finanzdepartement des Kantons Luzern heisst es auf Anfrage, die Berechnungen seien «unter einer statistischen Betrachtung korrekt». Werde die Zusatzrente mit Lohnprozenten finanziert, dürften die Mehreinnahmen laut dem Finanzdepartement allerdings «überschaubar» bleiben. Dies deshalb, weil die Steuerbasis der Erwerbstätigen durch höhere AHV-Abzüge sinke. Dies führe vor allem bei Personen mit hohen Löhnen zu Steuerausfällen, die «nicht zu vernachlässigen» seien.

Welche Auswirkungen die volle Besteuerung der 13. AHV-Rente auf Pensionierte hat, zeigen zwei Beispiele. So erhöht sich die Steuerrechnung für einen römisch-katholischen Stadtluzerner bei einem Einkommen von jährlich 50 000 Franken und einer monatlichen AHV-Rente von 2000 Franken um 355 auf 4317 Franken. Das sind knapp 18 Prozent der 13. Rente.

Massiver sind die Auswirkungen für ein ebenfalls in Luzern wohnhaftes Ehepaar, das ein für Pensionierte weit überdurchschnittlich hohes Einkommen von 150 000 Franken versteuert und die maximale Ehepaarrente von 3675 Franken bezieht. Die beiden müssen 1158 Franken mehr Steuern abliefern – und damit auf fast einen Drittel ihrer Zusatzrente verzichten. Das Finanzdepartement bestätigt auch diese Berechnungen. Es weist aber darauf hin, dass die Steuererhöhung im ersten Beispiel «etwas geringer ausfallen» dürfte, wenn die geplante Steuergesetzrevision auch den Segen des Volks erhält. Grund ist der vorgesehene degressive Sozialabzug für Leute mit tiefen Einkommen.

Die 13. AHV-Rente wirkt sich aber nicht nur auf Pensionierte und die Steuererträge aus, sondern auch auf Arbeitgeber und Lohnempfängerinnen. Sie müssen künftig nämlich tiefere Beiträge an die Pensionskasse zahlen. Grund ist der sogenannte Koordinationsabzug, der an die AHV-Rente gekoppelt ist. Dieser erhöht sich von aktuell 25 725 Franken auf 27 869 Franken. Das für die Zahlungen in die zweite Säule massgebende Salär sinkt um 2144 Franken.