nzzHansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Nationalrat angenommene Motion zur Abschaffung der Kinderzulage für Altersrentner mit Kindern bis Alter 25, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. Kurz nach Annahme der 13. AHV-Rente ein heikles Unterfangen.

Trotzdem wagen bürgerliche Politiker wieder einen Versuch zu Einsparungen bei der AHV. Es geht mittelfristig um etwas über 200 Millionen Franken. Angesichts der jährlichen Zunahme der AHV-Ausgaben von über einer Milliarde Franken nur schon auf Basis des geltenden Rechts wäre das wenig, doch schon dies stösst auf Widerstand.

Den Versuch startete die Sozialkommission des Nationalrats zu Beginn dieses Jahres – mit einer Motion zur Abschaffung der Kinderzulagen für Altersrentner in der AHV und der beruflichen Vorsorge. Die Samthandschuhe durften dabei allerdings nicht fehlen: Die Reform würde nur neue Fälle betreffen, und im Gegenzug wären die Ergänzungsleistungen für Altersrentner mit Kindern im Unterstützungsalter auszubauen.


 

Nach geltendem Recht haben Altersrentner mit Kindern, die minderjährig sind oder im Alter 18 bis 25 noch in der Erstausbildung stecken, Anspruch auf eine Kinderzulage (oft «Kinderrente» genannt, obwohl nicht die Kinder die Rente bekommen). Diese Kinderzulage beträgt im Grundsatz 40 Prozent der Altersrente der Betroffenen. 2022 bezogen gut 31 000 Altersrentner eine solche Zulage.

Über 90 Prozent davon sind Männer, weil aus biologischen Gründen vor allem Männer im fortgeschrittenen Alter noch Kinder bekommen. Die Kosten für die AHV beliefen sich 2022 auf knapp 240 Millionen Franken; etwa ein Sechstel dieser Summe floss ins Ausland. Die mittlere Kinderzulage betrug rund 7600 Franken pro Jahr.

Kinderzulagen für Altersrentner sind eine Giesskanne, weil Arme und Reiche Anspruch haben; Personen mit höheren AHV-Renten erhalten sogar höhere Zulagen als solche mit tieferen Renten. Eine Studie des Berner Büros Bass hatte 2019 im Auftrag des Bundes die wirtschaftliche Lage der Altersrentner mit Kinderzulagen untersucht. Die Studie berücksichtigte nicht nur die Einkommen, sondern zählte auch 5 Prozent des «rasch verfügbaren» Vermögens zum Einkommen dazu. Nicht berücksichtigt waren damit aber potenziell bedeutende Vermögen in Immobilien. Rentner besitzen häufiger Immobilien als junge Familien, was den Vergleich in der besagten Studie erheblich verzerren dürfte.

Der Befund der Untersuchung war durchwachsen: Die Bezüger von Kinderzulagen im AHV-Alter sind im Mittel ärmer als Erwerbstätige mit Kindern, aber längst nicht in allen Fällen wäre die Kinderzulage nötig. Die Studie beruht auf Daten für 2015. Das mittlere Einkommen der Rentnerhaushalte mit Kinderzulage belief sich gemäss der Studie umgerechnet auf einen Haushalt mit einer Person («Äquivalenzeinkommen») auf knapp 55 500 Franken. Dies war in der gleichen Grössenordnung wie das Einkommen von Personen im Erwerbsalter mit Kindern.

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