Michael Ferber schreibt in einem Kommentar zu den Rentenerhöhungen bei der UBS PK für die letzten Pensioniertenjahrgänge, weshalb das Vorgehen nicht für alle Vorsorgeeinrichtungen möglich ist:
Erstens kann die UBS-Pensionskasse diesen Schritt nur aufgrund ihrer komfortablen finanziellen Lage gehen. So betrug ihr ökonomischer Deckungsgrad per Ende vergangenen Jahres 128,2 Prozent – ein sehr hoher Wert. Zweifellos ist es zu begrüssen, dass sie die Renten der betroffenen Pensionierten erhöht und sie nicht mit einer Kapitalzahlung abgespeist hat. Schliesslich ist es die Aufgabe von Pensionskassen, Renten für ihre Versicherten zu erwirtschaften – und der Entscheid der UBS-Pensionskasse ist so auch als Stärkung der beruflichen Vorsorge zu sehen. Um ihrem Beispiel zu folgen, braucht eine Vorsorgeeinrichtung aber ebenfalls entsprechend hohe Deckungsgrade.
Zweitens ist ein solcher Entscheid nur dann möglich, wenn eine Pensionskasse vorher ihre «Hausaufgaben» erledigt hat. Dazu zählt, dass die Problematik der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gelöst ist – dass also nicht flächendeckend zu hohe Renten bezahlt werden, die zulasten der Erwerbstätigen gehen. Bei vielen Kassen ist das immer noch nicht der Fall.










