Die UBS hat die Botschaft des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 sowie die bisherigen Entscheide von National- und Ständerat auf ihre Sanierungswirkung für die AHV untersucht. Der Vergleich zeigt, dass die Sanierungswirkungen von NR und SR untergefähr auf gleicher Höhe liegen, jedoch deutlich hinter der bundesrätlichen Botschaft zurückbleiben. Die Analyse erfolgte durch die UBS in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg i.Br. Im Einzelnen heisst es dazu in einer Mitteilung u.a.:

Die Finanzierungslücke der AHV von rund CHF 1 000 Mrd. oder 173,4 Prozent des BIP sinkt bei Umsetzung aller Massnahmen des Beschlusses des Nationalrats zur Reform Altersvorsorge 2020 um 61,1 Prozentpunkte auf 112,3 Prozent des BIP. Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrats und zum Beschluss des Ständerats vom September 2015 hätte der Beschluss des Nationalrats eine ähnliche Entlastungswirkung für die AHV wie der Beschluss des Ständerats (Abbildung 1).

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Unter den einzelnen Reformmassnahmen des Nationalrats resultiert die grösste Entlastungswirkung aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozentpunkte deutlich geringer ausfallen würde als bei der ursprünglichen Botschaft des Bundesrats (1,5 Prozentpunkte) und dem Beschluss des Ständerats (1,0 Prozentpunkte), wäre die Entlastungswirkung auf die AHV mit 28,4 Prozent des BIP auch deutlich geringer.

Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre würde die Finanzierungslücke der AHV um 15,4 Prozent des BIP senken. Die Neuregelung bei der Hinterlassenenrente würde zu einer Reduzierung der Finanzierungslücke um 10,3 Prozent des BIP führen. Die Aufhebung der Kinderrenten sowie die Anhebung des Bundesbeitrags an die Finanzierung der AHV auf 20 Prozent würden mit 5,0 Prozent und 3,2 Prozent des BIP zu ähnlich hohen Entlastungen der AHV führen. Mit der Flexibilisierung des Rentenzugangs beinhaltet der Beschluss des Nationalrats jedoch auch eine Massnahme, welche die AHV langfristig mit 1,3 Prozent des BIP belasten würde.

Nach der aktuellen Gesetzeslage werden alle heute lebenden Jahrgänge in ihrem restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen von der AHV beziehen als einzahlen (negative Nettozahlungen). Bei Umsetzung des Beschlusses des Nationalrats würden die heute Erwerbstätigen im restlichen Lebensverlauf auch weiterhin mehr Leistungen beziehen. Lediglich die unter 25-Jährigen würden gemäss dem Beschluss des Nationalrats im Lebensverlauf mehr zur Finanzierung der AHV beitragen als sie Leistungen empfangen (positive Nettozahlungen).

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Bei einer vergleichbaren gesamten Sanierungswirkung der Beschlüsse von Nationalrat und Ständerat erreicht der Nationalrat durch den Verzicht auf eine einmalige Erhöhung der AHV-Renten um CHF 70 eine gleichmässigere Verteilung der Sanierungslasten zwischen den Generationen (Abbildung 3). Die jungen und zukünftigen Generationen, die in allen Entwürfen die grösste Sanierungslast tragen, werden weniger belastet. Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrates würden alle Generationen weniger stark belastet.

Auch wenn das zunächst vorteilhaft erscheint, ist zu beachten, dass der Beschluss des Nationalrats die Nachhaltigkeitslücke der AHV nicht gleichermassen senken würde. Eine kleinere Reform heute führt zwar auch zu kleineren Belastungen für den Moment, doch sie verschiebt den noch bestehenden Sanierungsbedarf in die Zukunft.

   Studie UBS