SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist in der Differenzbereinigung zur BVG-Reform in zentralen Punkten den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Insbesondere bei den Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sieht sie im Modell des Ständerates eine mehrheitsfähige Kompromisslösung. Eine gewichtige Differenz verbleibt bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.
Gestützt auf die an der letzten Sitzung in Auftrag gegebenen Berichte und Berechnungen der Verwaltung hat die Kommission die erste Runde der Differenzbereinigung bei der BVG-Reform (20.089) abgeschlossen. Sie hat erneut bekräftigt, dass eine ausgewogene Reform mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verabschiedet werden soll. Trotz in letzter Zeit gestiegener Leitzinsen sei eine solche unumgänglich. Im Bestreben einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu zimmern, hat sich die Kommissionsmehrheit dabei in vielen Punkten der Lösung des Ständerates angeschlossen.