
Die Behandlung von Überschüssen in Vorsorgeplänen unter IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) gab in der Vergangenheit – nicht nur in der Schweiz – verschiedentlich zu Diskussionen Anlass. Auf den 1. Januar 2008 ist mit IFRIC 14 eine Interpretation in Kraft getreten, die sich u. a. mit der Behandlung solcher Überschüsse in IFRS-Abschlüssen beschäftigt.
Eine Arbeitsgruppe der Subkommission Rechnungslegung der Kommission für Wirtschaftsprüfung der Treuhand-Kammer hat einige Überlegungen zu möglichen Auswirkungen von IFRIC 14 auf die Erfassung von Schweizer Vorsorgeplänen in IFRS-Abschlüssen angestellt. Im vorliegenden Beitrag von Benno Ambrosini (LPC Libera) und Stefan Haag (PwC) wurden diese Überlegungen im Auftrag der Arbeitsgruppe zusammengefasst.
Gemäss IFRIC 14.8 ergibt eine zukünftige Beitragsreduktion einen wirtschaftlichen Nutzen, wenn ihn das Unternehmen irgendwann in Zukunft realisieren kann. IFRIC 14.BC17 präzisiert, dass der Betrag, der dem Unternehmen als zukünftige Beitragsreduktion zur Verfügung steht, mit Referenz zum Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ermittelt werden soll. Daraus ergibt sich eine (neue) Definition von Beitragsreduktionen, die von dem bisher üblichen Verständnis in der Schweiz abweicht. Für die Verhältnisse in der Schweiz bedeutet dies, dass z. B. Arbeitgeberbeitragsreserven, freie Mittel aus patronalen Fonds oder rechtlich bindend beschlossene Beitragsbefreiungen in die Berechnungen des wirtschaftlichen Nutzens einzubeziehen sind.

Der Rechnungslegungsstandard für Personalvorsorge- einrichtungen Swiss GAAP FER 26 wurde auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Auf dem Verordnungsweg wurde dessen Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2005 für alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zwingend vorgeschrieben. Dieses Frühjahr wurden die Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen somit zum dritten Mal nach diesem Standard erstellt, womit ein guter Zeitpunkt gegeben ist, eine Bilanz zu ziehen.
Die nach Swiss GAAP FER 26 erstellte Jahresrechnung der Personalvorsorgeeinrichtung bildet die Basis für die Beurteilung, ob in der Jahres- oder Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER eine wirtschaftliche Auswirkung erfasst wird. Nach der Erläuterung der Fachempfehlung wird deren Verwendung bei 15 am Segment Local Caps der SWX Swiss Exchange (SWX) kotierten Unternehmen beurteilt.
In den USA gilt ein neuer Rechnungslegungsstandard für die Pensionsverpflichtungen von Unternehmen. Dieser verlangt die volle Erfassung der Pensionspläne. Dies führt zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Schwankungen im Eigenkapital der Firmen, schreiben Willi Thurnherr (Bild links) und André Tapernoux (Mercer) in einem Beitrag in der NZZ.