image Der Rechnungslegungsstandard für Personalvorsorge- einrichtungen Swiss GAAP FER 26 wurde auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Auf dem Verordnungsweg wurde dessen Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2005 für alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zwingend vorgeschrieben. Dieses Frühjahr wurden die Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen somit zum dritten Mal nach diesem Standard erstellt, womit ein guter Zeitpunkt gegeben ist, eine Bilanz zu ziehen.

Unbestritten ist, dass mit der Einführung von Swiss GAAP FER 26 in der beruflichen Vorsorge der Schweiz ein entscheidender Schritt gemacht wurde. Eine Rückkehr zur vorgängigen wenig systematischen und daher sehr heterogenen Rechnungslegung ist aus heutiger Sicht nicht mehr vorstellbar. Der Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 26 sorgt für eine zeitgemässe Transparenz in der beruflichen Vorsorge und stellt sicher, dass der Geschäftsverlauf und die Entscheidungen des obersten Organs sachgerecht widerspiegelt werden.

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