Zum Abschluss des Berichtszeitraums sorgte die Eidgenössische BVG-Kommission für eine wichtige Nachricht: Sie empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für 2027 von heute 1,25 % auf 1,75 % zu erhöhen. Ausschlaggebend waren unter anderem die gute Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien sowie die insgesamt solide finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Die Erhöhung um 0,50 Prozentpunkte wäre die deutlichste Anhebung seit mehreren Jahren. Entscheidend ist allerdings: Die Kommission macht nur eine Empfehlung; der definitive Entscheid liegt beim Bundesrat.

Fazit: Für Versicherte wäre dies eine attraktive Nachricht, denn 0,5 Prozentpunkte zusätzliche Verzinsung wirken über Jahrzehnte erheblich auf das Alterskapital. Wieviel von der erzielten Rendite an die Destinatäre ausgeschüttet wird, ist immer ein grosses Politikum  – obwohl es nur fürs Obligatorium gilt. Die ökonomischen Parameter richten sich nach dem Markt, der demographischen Situation und der finanziellen Gesundheit (Reserven) einer Pensionskasse. Daher wirkt sich die politische Einflussnahme meist negativ aus auf die Handlungspielräume von Pensionskassen.

Empfehlung der BVG-Kommission: 1,75% für 2027