image

In den Medien hat sich niemand so vertieft und detailliert mit den Fragen rund um AHV 21 befasst wie Hansueli Schöchli von der NZZ. Das verdient Anerkennung. In einem neuen Beitrag zeigt er auf Basis der Ergebnisse der aktuellen Swisscanto PK-Studie auf, dass eine wachsende Zahl von Vorsorgeeinrichtungen bereits heute ein reglementarisches Rentenalter 65 für Frauen kennen.

Wenig bekannt ist, dass in der zweiten Säule der Altersvorsorge (berufliche Vorsorge via Pensionskassen) das Rentenalter 65 für Frauen schon vielerorts verwirklicht ist. Gemäss der jüngsten Branchenumfrage von Swisscanto gilt dies derzeit für 36 Prozent der privatrechtlichen Pensionskassen und sogar schon für 62 Prozent der öffentlichrechtlichen Kassen. Diese Anteile nahmen laufend etwas zu (vgl. Grafik).

«Rentenalter 65» meint hier das ordentliche Rentenalter (Referenzrentenalter): Wer mit diesem Alter in Pension geht, erhält die «normale» Jahresrente. Bei früheren oder späteren Pensionierungen gibt es entsprechende Ab- oder Zuschläge bei der Jahresrente. Doch weshalb dürfen die Pensionskassen schon heute mit einem ordentlichen Rentenalter 65 bei den Frauen rechnen? Im geltenden Recht ist für die AHV und die berufliche Vorsorge immer noch 64 als Norm für Frauen festgeschrieben. Doch dies gilt nur für den obligatorischen Teil des Alterskapitals in den Pensionskassen. Im überobligatorischen Teil sind die Kassen frei.(…)

Die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters bei den Pensionskassen muss nicht unbedingt ein Nachteil für die Betroffenen sein. Denn wer länger arbeitet, spart mehr Alterskapital an und erhält damit eine höhere Jahresrente. Zudem ist die verbleibende Lebenserwartung bei der Pensionierung entsprechend tiefer, was den Kassen erlauben würde, die Jahresrente noch zusätzlich aufzustocken.

Theoretisch könnte es also für eine Frau finanziell auf das Gleiche hinauslaufen, ob in ihrer Kasse das Rentenalter 64 oder 65 gilt – sofern im zweitgenannten Fall der Umwandlungssatz zur Berechnung der Jahresrente entsprechend höher liegt. Die Versicherte könnte dann auch schon mit 64 in die Pension gehen und hätte die gleiche Jahresrente wie bei einer Kasse mit Normrentenalter 64. Zudem hätte sie den Vorteil zusätzlicher Flexibilität: Sie könnte regulär bis 65 arbeiten, statt vielleicht gezwungenermassen schon mit 64 aufhören zu müssen.

  NZZ  /   Swisscanto-Studie 2022