In der Luzerner Zeitung befasst sich Gregory Remez mit der Fragen, ob Kryptowährungen als Alternativ-Anlage für Pensionskassen zulässig sind. Die OAK gibt sich gelassen. Eine Weisung scheint nicht vorgesehen. Die PKs seien sich der Risiken bewusst.

Auf Nachfrage teilt Roman Saidel, Leiter Direktaufsicht, mit, dass die OAK BV nach jetzigem Stand die Ansicht vertrete, «dass es sich bei Kryptowährungen um alternative Anlagen handelt». Allerdings hat auch er Kenntnis davon, dass in der Fachwelt diesbezüglich Uneinigkeit herrscht. Es handle sich um ein umstrittenes Thema, insbesondere unter Juristen würden aktuell rege Diskussionen geführt.

Ob es bald eine Neubeurteilung der Rechtslage geben könnte, ist derzeit noch nicht absehbar. Saidel verweist darauf, dass es nicht Sache der Oberaufsichtskommission sei zu beurteilen, ob ein Anlageprodukt wirtschaftlich Sinn macht. «Wir überwachen lediglich, ob sich alles im rechtlichen Rahmen abspielt.» Für Investitionen brauche es keine vorgängige Bewilligung seitens der Aufsichtsbehörden, die Risikoabwägung sei Aufgabe der jeweiligen Stiftungsräte – schliesslich seien diese auch für etwaige Schäden verantwortlich.

In der Schweiz seien die Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen aber ohnehin eher risikoscheu unterwegs, sagt Saidel. So sei ihm bisher keine grosse Vorsorgeeinrichtung bekannt, die tatsächlich in Kryptowährungen investiert. «Ich kann nur vermuten, dass die in Aussicht gestellten Renditen angesichts der hohen Risiken für potenzielle Investoren wohl nicht attraktiv genug erscheinen.» Folglich könnte es noch etwas dauern, bis Kryptoanlagen auch in der zweiten Säule ankommen.