imageHans-Ruedi Mosberger von der Bankiervereinigung beklagt in einem Artikel auf Finews den Ansatz der laufenden BVG-Revision. Die fundamentale Rolle der Vermögensentwicklung ginge bei der Diskussion um die berufliche Vorsorge oft vergessen. Würde der Vermögensbeitrag ins Zentrum gerückt, liesse sich der Generationenkonflikt in der 2. Säule entschärfen. Mosberger schreibt:

Rund 40 Prozent der Finanzierung der beruflichen Vorsorge können in den zehn Jahren von 2009 bis 2018 dem dritten Beitragszahler zugerechnet werden. Neben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern als bekannte Beitragszahler der beruflichen Vorsorge spricht man beim Ertrag auf dem angelegten Vermögen vom sogenannten «dritten Beitragszahler».

Diese fundamentale Rolle des dritten Beitragszahlers scheint leider oft in den Hintergrund zu geraten oder ganz vergessen zu gehen. Krampfhaft wird versucht, über annahmegetriebene Modelle kurzfristige Mindest- und Sollrenditen in Abhängigkeit von strukturellen und finanziellen Risikofähigkeiten zu bestimmen und daraus die optimale Anlagestrategie abzuleiten. (…)

Bei einer Reform, die diesen Namen auch verdient, muss der Fokus auf den wesentlichen, langfristigen und damit nachhaltigen Aspekten liegen. Oder ist jemand damit einverstanden, nur kurzfristig die Finanzierung über Umverteilung zu lösen und Modellschwächen über politische Stellschrauben symptomatisch zu behandeln? Das aktuelle Vorgehen löst weder die Ursachen des Problems, noch stärkt es das Vertrauen in die berufliche Vorsorge.

  Artikel Mosberger

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