imageSwiss Life schreibt zur neuen Anlagegruppe ihrer Anlagestiftung:

Der Bundesrat hat die Einführung einer 10%-Quote für Infrastrukturanlagen verabschiedet. Pensionskassen müssen Infrastrukturanlagen unter gewissen Bedingungen ab 1.10.2020 nicht mehr der 15%-Quote für alternative Anlage anrechnen. Die neuen Anlagegruppen erfüllen die in der Verordnung aufgeführten Bedingungen für Anlagen in Infrastrukturen (Art. 53 Abs. 1 lit. dbis BVV 2).

Um Anlegern Flexibilität zu bieten, werden die Anlage-gruppen ohne fixe Laufzeit lanciert (EvergreenStruktur). Zudem können Investoren wählen zwischen einer Anlagegruppe, bei der die Fremdwährungsrisiken gegenüber dem Schweizer Franken zu mindestens 80% abgesichert werden, und einer Anlagegruppe mit der Referenzwährung in Euro.

  Swiss Life Anlagestiftung

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